Rechtsprechung
| OLG München, 16.04.2026 - 34 Wx 35/26 e |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1030; GNotKG § 52
Nießbrauchsbestellung, Geschäftswertfestsetzung, Sukzessivberechtigung, Reinertragsberechnung, Bewirtschaftungskosten, Unbilligkeitsabschlag, getrennte Bewertung - notar-drkotz.de
Geschäftswert für Nießbrauch: Reinertrag statt Miete als Grundlage für Kosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Der Wert eines Nießbrauchs bestimmt sich gemäß § 52 Abs. 1 GNotKG... nach dem Wert, den das Recht für den Berechtigten hat, denn der Nießbrauch ist Unterfall einer Dienstbarkeit in Form eines dauernden Nutzungsrechts (vgl. § 1030 BGB als Titel 2. von Abschn. 4. in Buch 3. - Sachenrecht; Korintenberg/Schwarz § 52 Rn. 27; Senat, Beschluss vom 12.11.2015 - 34 Wx 259/15 Kost = NJOZ 2017, 589). Da das Nießbrauchsrecht den Ertrag gewährt, ist nicht der Roh-, sondern der Reinertrag maßgebend
Gegenstandswert, Nießbrauch, Streitwert, Streitwert Nießbrauch
Papierfundstellen
- MDR 2026, 1054
- FGPrax 2026, 140
- Rpfleger 2026, 499
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 02.07.1992 - 3Z BR 31/92
Auszug aus OLG München, 16.04.2026 - 34 Wx 35/26
Werden zwei oder mehrere Nießbrauchsrechte für mehrere Berechtigte zeitlich nacheinander bestellt (sog. Sukzessivberechtigung), so handelt es auch materiell um zwei getrennt zu bewertende Rechte (Abgrenzung zu BayObLGZ 1992, 217).Denn werde ein Recht mehreren Berechtigten nacheinander eingeräumt (sog. Sukzessivberechtigung), liege nach Auffassung des BayObLG auch dann ein einziges Recht vor, wenn zur Sicherung mehrere Eintragungen in das Grundbuch erfolgen (BayObLG, Beschluss vom 2.7.1992 - 3Z BR 31/92).
Es sei eine Sukzessivberechtigung vereinbart, deshalb liege auch dann ein einziges Recht vor, wenn zur Sicherung mehrere Eintragungen in das Grundbuch erfolgen (BayObLG, Beschluss vom 2.7.1992 - 3Z BR 31/92).
Dem Beschwerdeführer ist zuzugeben, dass in der Literatur (…Korintenberg/Schwarz GNotKG § 52 Rn. 75) unter Berufung auf die Entscheidung des BayObLG (BayObLGZ 1992, 217, 219) vertreten wird, dass die aufschiebende Bedingung - Beginn eines Rechtes bei Beendigung des anderen - sich bei der Berechnung in derselben Weise niederschlägt wie bei der Berechnung eines Gesamtrechts mit Leistungsreduktion nach dem Tod des Erstversterbenden.
- OLG München, 12.11.2015 - 34 Wx 259/15
Bewertung eines vorbehaltenen Nießbrauchs bei der Veräußerung von Grundbesitz
Auszug aus OLG München, 16.04.2026 - 34 Wx 35/26
Der Reinertrag ergebe sich vielmehr erst nach Abzug sämtlicher ertragsmindernder Positionen vom Rohertrag, insbesondere der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnisse (OLG München NJOZ 2017, 589; OLG München DNotZ 1941, 466;… Korintenberg/Schwarz § 52 Rn. 43;… BeckOK KostR/Uhl § 52 GNotKG Rn. 20;… Bormann/Diehn/Sommerfeldt/Diehn § 52 Rn. 12).Rn. 13 Der Wert eines Nießbrauchs bestimmt sich gemäß § 52 Abs. 1 GNotKG nach dem Wert, den das Recht für den Berechtigten hat, denn der Nießbrauch ist Unterfall einer Dienstbarkeit in Form eines dauernden Nutzungsrechts (vgl. § 1030 BGB als Titel 2. von Abschn. 4. in Buch 3. - Sachenrecht;… Korintenberg/Schwarz § 52 Rn. 27; Senat, Beschluss vom 12.11.2015 - 34 Wx 259/15 Kost = NJOZ 2017, 589).
Da das Nießbrauchsrecht den Ertrag gewährt, ist nicht der Roh-, sondern der Reinertrag maßgebend (Senat, Beschluss vom 12.11.2015 - 34 Wx 259/15 Kost = NJOZ 2017, 589;… Korintenberg/Schwarz § 52 Rn. 43;… BeckOK KostR/Uhl, Stand: 01.03.2026, § 52 GNotKG Rn. 20).
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