Rechtsprechung
| BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berücksichtigung der Unzumutbarkeit einer Reparatur des Unfallfahrzeugs in einer sog. Verweisungswerkstatt bei der fiktiven Schadensabrechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 254 Abs. 2 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt i.R.d. fiktiven Abrechnung des Fahrzeugschadens aufgrund eines Verkehrsunfalls; Ausübung der Ersetzungsbefugnis - rechtsportal.de
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt i.R.d. fiktiven Abrechnung des Fahrzeugschadens aufgrund eines Verkehrsunfalls; Ausübung der Ersetzungsbefugnis - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fiktive Schadensabrechnung - und die freie Kfz-Werkstatt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Reparatur eines Unfallfahrzeugs - Fachwerkstatt oder freie Werkstatt?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tatsächliche Reparaturwahl ist bei fiktiver Abrechnung irrelevant
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Freie Reparatur heilt keinen unzumutbaren Werkstattverweis
Besprechungen u.ä.
- juris (Entscheidungsbesprechung)
Fiktive Abrechnung - Zumutbarkeit und Zeitpunkt (jurisPR-VerkR 14/2026 Anm. 1)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 10.06.2024 - 532 C 127/23
- LG Hamburg, 04.12.2024 - 337 S 16/24
- BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Papierfundstellen
- NJW 2026, 2803
- MDR 2026, 775
- NZV 2026, 369
- VersR 2026, 942
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Verkehrsunfallprozess: Darlegungslast bei fiktiver Schadensabrechnung
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Der Geschädigte ist nach diesem in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11;… vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 9 mwN).Diese Grundsätze gelten sowohl für die konkrete als auch für die fiktive Schadensabrechnung (Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11;… vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 8;… vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11 f. mwN).
Der Geschädigte, der nicht verpflichtet ist, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen, disponiert hier dahin, dass er sich mit einer Abrechnung auf einer abstrahierten Grundlage zufrieden gibt (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 12;… vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, NJW 2017, 1664 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10; jeweils mwN).
Bei der fiktiven Schadensabrechnung genügt der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Allgemeinen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat; dasselbe gilt für die Kosten der Ersatzteile (Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13;… vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 9 mwN).
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13;… vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8;… vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN).
Der Geschädigte muss zur Begründung seines Anspruchs weder darlegen, dass er seinen Unfallwagen hat reparieren lassen, noch auf welche Weise und in welchem Umfang die Reparatur durchgeführt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 17 mwN).
Dies ändert nichts daran, dass im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung Gesichtspunkte, die eine tatsächlich durchgeführte Reparatur betreffen, grundsätzlich ohne Bedeutung sind (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 17).
- BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Der Geschädigte, der nicht verpflichtet ist, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen, disponiert hier dahin, dass er sich mit einer Abrechnung auf einer abstrahierten Grundlage zufrieden gibt (…vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 12;… vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, NJW 2017, 1664 Rn. 6; vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10; jeweils mwN).Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13;… vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8;… vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6; vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN).
Aus dem vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsurteil vom 3. Dezember 2013 (VI ZR 24/13, VersR 2014, 214) ergibt sich für den Streitfall nichts anderes.
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13;… vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8;… vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN).In diesem Zusammenhang kann es dem Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne Weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er - zum Beispiel unter Vorlage des "Scheckheftes", der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine - konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird (…vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, VersR 2017, 504 Rn. 8;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 15; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 14 f.).
- BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19
Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Der Geschädigte ist nach diesem in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (…vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11; vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 9 mwN).Diese Grundsätze gelten sowohl für die konkrete als auch für die fiktive Schadensabrechnung (…Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11;… vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 8; vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11 f. mwN).
- BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
In diesem Zusammenhang kann es dem Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne Weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er - zum Beispiel unter Vorlage des "Scheckheftes", der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine - konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird (vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, VersR 2017, 504 Rn. 8;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 15;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 14 f.).Lässt der seinen Schaden fiktiv abrechnende Geschädigte, dem nach den Gegebenheiten zum Unfallzeitpunkt bei objektiver Beurteilung (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, VersR 2017, 504 Rn. 9) eine Reparatur des Schadens in einer nicht markengebundenen Werkstätte nicht zuzumuten ist, das Fahrzeug in einer freien Werkstätte instand setzen, "widerlegt" er damit nicht die bis dahin "vermutete" Unzumutbarkeit einer solchen Reparatur (…so aber OLG Köln, VersR 2017, 964, juris Rn. 3 f.), sondern macht lediglich von der ihm durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, den Schaden selbst - aber nicht wie vom Schädiger geschuldet - zu beheben und ihn auf einer abstrahierten Grundlage abzurechnen.
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17
Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Diese Ansicht verkennt jedoch die Auswirkung der Ersetzungsbefugnis und der Dispositionsfreiheit des Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, NJW 2019, 1669 Rn. 21 f.) auf die Bestimmung des Umfangs der ihm nach § 254 Abs. 2 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht.Mit der dem Geschädigten von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeräumten Dispositionsfreiheit bezüglich der Verwendung der Mittel, die er vom Schädiger zum Schadensausgleich beanspruchen kann (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, NJW 2019, 1669 Rn. 21 f.), ist es nicht zu vereinbaren, bei fiktiver Schadensabrechnung die Höhe dieser Mittel über § 254 Abs. 2 BGB letztlich doch davon abhängig zu machen, in welcher Weise der Geschädigte den Schaden hat beheben lassen (so auch AG Hannover…, Urteil vom 12. Oktober 2018 - 410 C 8289/17, juris Rn. 28;… ihm folgend Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, C. Sachschaden Rn. 544).
- BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19
Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13; vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8;… vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN).Rn. 14 Die Auffassung des Berufungsgerichts lässt sich auch nicht damit begründen, dass für die Bemessung des Schadensersatzanspruchs, solange dieser noch nicht vollständig erfüllt ist, verfahrensrechtlich der prozessual letztmögliche Beurteilungszeitpunkt, regelmäßig also der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, VersR 2020, 776 Rn. 11 mwN).
- BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13;… vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8;… vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN).In diesem Zusammenhang kann es dem Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne Weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er - zum Beispiel unter Vorlage des "Scheckheftes", der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine - konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird (…vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, VersR 2017, 504 Rn. 8; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 15;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 14 f.).
- BGH, 26.05.2023 - VI ZR 274/22
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anspruch des einen Reparaturbetrieb führenden …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Diese Grundsätze gelten sowohl für die konkrete als auch für die fiktive Schadensabrechnung (…Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11; vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 8;… vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11 f. mwN).Bei der fiktiven Schadensabrechnung genügt der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Allgemeinen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat; dasselbe gilt für die Kosten der Ersatzteile (…Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13; vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 9 mwN).
- BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweisung auf eine günstigere …
Auszug aus BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13;… vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8; vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16
Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung
- BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere …
- BGH, 12.10.2021 - VI ZR 513/19
Anspruch auf Sachschadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Wege der fiktiven …
- AG Hannover, 12.10.2018 - 410 C 8289/17
Verkehrsunfall - Verweis auf eine günstigere markenungebundene Referenzwerkstatt …
- OLG Hamm, 08.09.2026 - 7 U 39/26
Rechtsfahrgebot; Anfahren; Gegenverkehr; Schutzzweck
Diese Grundsätze gelten sowohl für die konkrete als auch für die fiktive Schadensabrechnung (BGH Urt. v. 24.3.2026 - VI ZR 405/24, r+s 2026, 688 Rn. 8 m. w. N.).Der Geschädigte, der nicht verpflichtet ist, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen, disponiert hier dahin, dass er sich mit einer Abrechnung auf einer abstrahierten Grundlage zufriedengibt (BGH Urt. v. 24.3.2026 - VI ZR 405/24, r+s 2026, 688 Rn. 9 m. w. N.).
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH Urt. v. 24.3.2026 - VI ZR 405/24, r+s 2026, 688 Rn. 10 m. w. N.).
Diese sind zu ersetzen, weil sie laut Sachverständigem (Sachverständigengutachten Seite 15, eGA I-256) üblich und insbesondere im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Vielzahl der betroffenen Bauteile angemessen sind (vgl. zur Zulässigkeit der fiktiven Abrechnung etwa BGH Urt. v. 24.3.2026 - VI ZR 405/24, r+s 2026, 688 Rn. 9 m. w. N.;… OLG Schleswig Urt. v. 29.8.2023 - 7 U 40/23, BeckRS 2023, 48458 Ls. 2 und juris Rn. 31 m. w. N.;… OLG Celle Urt. v. 10.11.2021 - 14 U 136/20, r+s 2022, 111 = juris Rn. 30 m. w. N.;… OLG München Urt. v. 6.4.2022 - 10 U 627/21, DAR 2022, 454 = juris Rn. 26 m. w. N.).
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