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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.04.2026 - 5 WF 44/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,14109
OLG Frankfurt, 07.04.2026 - 5 WF 44/21 (https://dejure.org/2026,14109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2026 - 5 WF 44/21 (https://dejure.org/2026,14109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2026 - 5 WF 44/21 (https://dejure.org/2026,14109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 1835 Abs 3 BGB
    Vergütung für Hinzuziehung Rechtsanwalt zur Prüfung Genehmigung Ergänzungspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 1836 Abs. 1 S. 2
    Festsetzung der Vergütung eines Ergänzungspflegers für seine Tätigkeit bzgl. der von vollmachtlosen Vertretern der Pfleglinge abgegebenen Erklärungen zu Schenkungsverträgen und Auflassungsverträgen

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.2025 - XII ZB 227/24

    Festsetzung der Vergütung eines anwaltlichen Ergänzungspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2026 - 5 WF 44/21
    Auf die Rechtsbeschwerde des Kindesvaters hat der Bundesgerichtshof am 16. April 2025 (XII ZB 227/24) die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen.

    Auf die Vergütungsansprüche der Ergänzungspflegerin für die von ihr im Zeitraum von April bis Juni 2020 entfalteten Tätigkeiten ist das bis zum 31. Dezember 2022 geltende Recht anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2025 - XII ZB 227/24, FamRZ 2025, 1229 Rn. 14 mwN).

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Ergänzungspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt dabei einer wertenden Betrachtung des Tatrichters (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2025 - XII ZB 227/24 - FamRZ 2025, 1229 Rn. 15 f.).

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2026 - 5 WF 44/21
    Dabei ergibt sich allein aus der Notwendigkeit der Ergänzungspflegerbestellung, dass das Geschäft für die Pfleglinge nicht lediglich rechtlich vorteilhaft bzw. unentgeltlich sein konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 11 ff.; auch Senatsbeschluss vom 24. März 2026 - 5 WF 28/26 , z.V.b.).
  • OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24

    Kostenfestsetzungsbeschluss zur Vergütung des Ergänzungspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2026 - 5 WF 44/21
    b) Vorliegend kann nicht erkannt werden, dass ein als Ergänzungspfleger tätiger juristischer Laie einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, bevor er den Vertrag genehmigte (vgl. hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 9. April 2024 - 15 WF 23/24, FamRZ 2024, 1391; abweichend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11. Januar 2024 - 1 WF 157/22 , juris).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2024 - 1 WF 157/22

    Rechtsanwältin als Berufsergänzungspflegerin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2026 - 5 WF 44/21
    b) Vorliegend kann nicht erkannt werden, dass ein als Ergänzungspfleger tätiger juristischer Laie einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, bevor er den Vertrag genehmigte (vgl. hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 9. April 2024 - 15 WF 23/24, FamRZ 2024, 1391; abweichend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11. Januar 2024 - 1 WF 157/22 , juris).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2026 - 5 WF 28/26

    Verfahren zum Wechsel eines Pflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2026 - 5 WF 44/21
    Dabei ergibt sich allein aus der Notwendigkeit der Ergänzungspflegerbestellung, dass das Geschäft für die Pfleglinge nicht lediglich rechtlich vorteilhaft bzw. unentgeltlich sein konnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 11 ff.; auch Senatsbeschluss vom 24. März 2026 - 5 WF 28/26 , z.V.b.).
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