Rechtsprechung
| OLG München, 18.05.2026 - 34 Wx 107/26 e |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
BGB § 273 Abs. 1; ErbbauRG § 7 Abs. 1
Zustimmungsersetzungsverfahren, Erbbaurecht, Veräußerung, Zurückbehaltungsrecht, Kostenerstattung, wirtschaftliche Interessen, Beschwerdeverfahren - IWW
§ 7 Abs. 3 S. 1 ErbbauRG
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 273 Abs. 1; ErbbauRG § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1; FamFG § 58
Kein Zurückbehaltungsrecht (hier: wegen Rechtsanwaltskosten) gegen den gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts?
Papierfundstellen
- FGPrax 2026, 141
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76
Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung; …
- BGH, 26.09.2018 - XII ZA 10/18
Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Kindschaftssache: Grundsätzliche …
Auszug aus OLG München, 18.05.2026 - 34 Wx 107/26
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH NJOZ 2019, 823;… Sternal/Göbel FamFG 22. Aufl. § 70 Rn. 25). - BGH, 10.02.1994 - V ZB 42/93
Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Erbbauberechtigten bei Erstattung …
Auszug aus OLG München, 18.05.2026 - 34 Wx 107/26
Dem Rechtsmittel gegen dessen Entscheidung gab der Bundesgerichtshof dann aber schlicht mit der Begründung statt, die Gegenforderung bestehe nicht (BGH NJW 1994, 1159/1160). - OLG Hamm, 30.07.1991 - 15 W 97/91
Auszug aus OLG München, 18.05.2026 - 34 Wx 107/26
Soweit in Rechtsprechung und Literatur die grundsätzliche Anwendbarkeit dieser Norm im Hinblick auf den Anspruch des Erbbauberechtigten auf Zustimmung explizit erörtert wird, wird sie durchweg verneint (OLG Hamm DNotZ 1992, 368/369 f.;… BeckOGK/Toussaint ErbbauRG § 7 Rn. 23;… Grüneberg/Wicke ErbbauRG § 5 Rn. 5;… Winkler/Schlögel § 4. Rn. 194).
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