Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 08.01.2026 - 5 U 1177/24 |
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 15.05.2024 - 31 O 1892/23
- OLG Nürnberg, 08.01.2026 - 5 U 1177/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.2025 - VIII ZR 143/24
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2026 - 5 U 1177/24
Für eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem im Internet tätigen Unternehmer ist es nicht erforderlich, dass in der Widerrufsbelehrung über die Post- und E-Mail-Anschrift hinaus auch eine Telefonnummer des Unternehmers angegeben wird, weil der Abschluss des Vertrages nicht mittels Telefon erfolgte und die Telefonnummer der Beklagten für die Klagepartei jederzeit leicht auf der Homepage der Beklagten abrufbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24, Rz. 13 ff.;… Beschluss vom 22.7.2025 - VIII ZR 5/25, Rz. 5; jeweils juris).Dies zu prüfen, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Sache der nationalen Gerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24 Rz. 17 und 18, juris m.w.Nw.).
Vorliegend hat sich aber der Umstand, dass die Beklagte in der Widerrufsbelehrung beispielhaft zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse, nicht jedoch ihre - auf ihrer Internet-Seite bereits mitgeteilte und unschwer zugängliche - Telefonnummer angegeben hat, nicht auf die Befähigung des Klägers ausgewirkt, den Widerruf rechtzeitig innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der Verbraucherrechterichtlinie zu erklären (vgl. BGH, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24 Rz. 17 und 25; BGH…, Beschluss vom 22.7.2025 - VIII ZR 5/25 Rz. 13, jeweils juris).
Dies hindert das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24 Rz. 28; BGH…, Beschluss vom 22.7.2025 - VIII ZR 5/25 Rz. 28 ff., jeweils juris).
Rn. 19 e) Durch die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung wird der Verbraucher schließlich auch nicht über die persönliche und sachliche Reichweite seines Widerrufsrechts irregeführt, weil die Widerrufsbelehrung einleitend das Bestehen eines Widerrufsrechts an die Verbrauchereigenschaft und die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für den Vertragsschluss knüpft (vgl. BGH, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24 Rz. 29; BGH…, Beschluss vom 22.7.2025 - VIII ZR 5/25 Rz. 14 ff., jeweils juris).
Die für die Auslegung der deutschen Normen maßgeblichen Regelungen der Verbraucherrechterichtlinie sind derart eindeutig, dass eine Entscheidung des Gerichtshofs nicht geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24, Rz. 5, juris).
- BGH, 22.07.2025 - VIII ZR 5/25
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2026 - 5 U 1177/24
Für eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem im Internet tätigen Unternehmer ist es nicht erforderlich, dass in der Widerrufsbelehrung über die Post- und E-Mail-Anschrift hinaus auch eine Telefonnummer des Unternehmers angegeben wird, weil der Abschluss des Vertrages nicht mittels Telefon erfolgte und die Telefonnummer der Beklagten für die Klagepartei jederzeit leicht auf der Homepage der Beklagten abrufbar war (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24, Rz. 13 ff.; Beschluss vom 22.7.2025 - VIII ZR 5/25, Rz. 5; jeweils juris).Vorliegend hat sich aber der Umstand, dass die Beklagte in der Widerrufsbelehrung beispielhaft zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse, nicht jedoch ihre - auf ihrer Internet-Seite bereits mitgeteilte und unschwer zugängliche - Telefonnummer angegeben hat, nicht auf die Befähigung des Klägers ausgewirkt, den Widerruf rechtzeitig innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der Verbraucherrechterichtlinie zu erklären (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24 Rz. 17 und 25; BGH, Beschluss vom 22.7.2025 - VIII ZR 5/25 Rz. 13, jeweils juris).
Dies hindert das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24 Rz. 28; BGH, Beschluss vom 22.7.2025 - VIII ZR 5/25 Rz. 28 ff., jeweils juris).
Rn. 19 e) Durch die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung wird der Verbraucher schließlich auch nicht über die persönliche und sachliche Reichweite seines Widerrufsrechts irregeführt, weil die Widerrufsbelehrung einleitend das Bestehen eines Widerrufsrechts an die Verbrauchereigenschaft und die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für den Vertragsschluss knüpft (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.2.2025 - VIII ZR 143/24 Rz. 29; BGH, Beschluss vom 22.7.2025 - VIII ZR 5/25 Rz. 14 ff., jeweils juris).
- BGH, 06.11.2014 - IX ZR 204/13
Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Folgen für eine …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2026 - 5 U 1177/24
Sie hindert daher ein Vorgehen des Senats nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 06.11.2014 - IX ZR 204/13, BeckRS 2014, 22353; BGH…, Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15, NJW-RR 2017, 56 Rn. 15). - BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15
Berufungsverfahren: Folgen einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2026 - 5 U 1177/24
Sie hindert daher ein Vorgehen des Senats nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 06.11.2014 - IX ZR 204/13, BeckRS 2014, 22353; BGH, Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15, NJW-RR 2017, 56 Rn. 15).
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