Rechtsprechung
| LG Flensburg, 17.04.2026 - 1 S 64/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 543 Abs 1 S 1 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 569 Abs 2 BGB, § 139 Abs 5 ZPO, § 296 Abs 1 ZPO
- IWW
§ 241 BGB
Hausfrieden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarschaftsstreit: Bitte nur dem Initiator kündigen!
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Kündigung wegen Ruhestörung: Aber sie hat doch angefangen!
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Streit unter Mietern: Vermieter darf bei Hausfriedensstörung nicht willkürlich kündigen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Hausfriedensstörungen: Pflicht zu niedrigschwelligen Klärungsbemühungen gegenüber dem Initiator
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachbarschaftsstreit: Bitte nur dem Initiator kündigen! (IMR 2026, 313)
Verfahrensgang
- AG Flensburg, 03.09.2025 - 62 C 17/25
- LG Flensburg, 17.04.2026 - 1 S 64/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- AG Flensburg, 03.09.2025 - 62 C 17/25
Auszug aus LG Flensburg, 17.04.2026 - 1 S 64/25
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Flensburg vom 03.09.2025, Az. 62 C 17/25 , abgeändert.Rn. 24 das Urteil des Amtsgerichts Flensburg, Az. 62 C 17/25 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BGH, 18.02.2015 - VIII ZR 186/14
Zur Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus
Auszug aus LG Flensburg, 17.04.2026 - 1 S 64/25
Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens setzt voraus, dass eine Mietpartei die gemäß § 241 Abs. 2 BGB aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender Weise verletzt (BGH, Beschluss vom 18.02.2015 - VIII ZR 186/14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".