Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 42 ZPO, Art 97 GG, § 43a BRAO
Richterablehnung: Orientierung an christlichem Menschenbild kein Befangenheitsgrund - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Orientierung an christlichem Menschenbild ist kein Befangenheitsgrund!
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.11.2024 - 7 O 338/21
- OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01
Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Gerechtfertigt ist eine Ablehnung daher erst dann, wenn die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint, sie mithin bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG…, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 9 A 12/21 -, Rn. 35, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 388/01 -, Rn. 7, juris;… G. Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 42, Rn. 28). - BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21
Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Gerechtfertigt ist eine Ablehnung daher erst dann, wenn die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint, sie mithin bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 9 A 12/21 -, Rn. 35, juris; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 388/01 -, Rn. 7, juris;… G. Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 42, Rn. 28). - BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Diese wiederum wirken sich anerkanntermaßen über die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffe - insbesondere Treu und Glauben, § 242 BGB - sowie sonstiger wertausfüllungsbedürftiger Normen auch auf das Privatrecht aus (sog. "mittelbare Drittwirkung" der Grundrechte im Privatrecht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13, BeckRS 2019, 29201 Rn. 83, beck-online;… Huber/Voßkuhle/Eichberger, 8. Aufl. 2024, GG Art. 2 Rn. 63, beck-online).
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Berücksichtigt ein Zivilgericht diesen grundrechtlichen Einfluss überhaupt nicht oder schätzt ihn unzutreffend ein, kann ein Grundrechtsverstoß vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09, BeckRS 2011, 54011 Rn. 88, beck-online).Gerade bei der Auslegung und Anwendung mietrechtlicher Vorschriften müssen die Gerichte die grundrechtlichen Wertungen berücksichtigen und einen angemessenen Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Positionen herstellen, etwa durch die Anwendung von Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB) (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99, BeckRS 2000, 171522 Rn. 15 ff., beck-online). - BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Berücksichtigt ein Zivilgericht diesen grundrechtlichen Einfluss überhaupt nicht oder schätzt ihn unzutreffend ein, kann ein Grundrechtsverstoß vorliegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09, BeckRS 2011, 54011 Rn. 88, beck-online).Gerade bei der Auslegung und Anwendung mietrechtlicher Vorschriften müssen die Gerichte die grundrechtlichen Wertungen berücksichtigen und einen angemessenen Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Positionen herstellen, etwa durch die Anwendung von Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB) (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99, BeckRS 2000, 171522 Rn. 15 ff., beck-online). - BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend das Vorliegen eines Sachverhalts, der von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGHZ 77, 70, 72; NJW 1995, 1677, 1679;… G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 42 ZPO, Rn. 9). - BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80
Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend das Vorliegen eines Sachverhalts, der von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGHZ 77, 70, 72; NJW 1995, 1677, 1679;… G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 42 ZPO, Rn. 9). - BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84
"Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Erforderlich ist stets, dass das Verhalten des Richters geeignet ist, den Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache zu erwecken (BGH, Beschluss vom 30.01.1986 - X ZR 70/84, NJW-RR 1986, 738, beck-online). - BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95
Einstweilige Anordnung gegen die Strafvollstreckung aus einer Verurteilung wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend das Vorliegen eines Sachverhalts, der von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGHZ 77, 70, 72; NJW 1995, 1677, 1679;… G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 42 ZPO, Rn. 9). - OLG Bamberg, 27.02.2007 - 5 W 14/07
Verfahrensrecht - Ausforschungsbeweis: Befangenheit des Richters!
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 127/24
Zwar kann es die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn ein Richter eine verfahrensrechtlich nicht gedeckte, auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinauslaufende Beweiserhebung anordnet und trotz Rüge auf der Ausführung des unzulässigen Beweisbeschlusses beharrt (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 27.02.2007 - 5 W 14/07, BeckRS 2007, 141742, Rn. 2 f., beck-online). - OLG Koblenz, 03.09.1998 - 14 W 610/98
Vorsorgliche Zeugenbelehrung - Beweisanordnung?
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".