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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,23773
OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26 (https://dejure.org/2026,23773)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26 (https://dejure.org/2026,23773)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juli 2026 - 1 ORbs 50/26 (https://dejure.org/2026,23773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Bußgeldverfahren nach Temposünde - Anwalt erhält Messdatei, aber keine Software zum Auslesen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Rn. 13 Zwar gewährt das Recht auf ein faires Verfahren und - nach der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. SVerfGH…, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 39) - auch der Anspruch auf rechtliches Gehör dem Betroffenen im Bußgeldverfahren einen Anspruch auf Zugang zu den Vorwurf betreffenden Informationen, die nicht zur Bußgeldakte genommen wurden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 54).

    Rn. 14 (1) Kommt wie hier bei einer Geschwindigkeitsmessung ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung (zur Einordnung des Messverfahrens mittels des Geräts Poliscan FM 1 als standardisiert vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 40), sind nach der Rechtsprechung geringere Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 42; BGHSt 39, 291; 43, 277).

    Die amtliche Zulassung von Messgeräten sowie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - systemimmanente Messfehler erfassenden - Toleranzwert dient gerade dem Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und der Erörterung des Regelfalles zu entlasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 44; BGHSt 39, 291, 297; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris Rn. 10).

    Wurde das Messgerät in geeichtem Zustand gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers und den Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechend verwendet und bestehen auch sonst keine Bedenken gegen die Richtigkeit des Messergebnisses, genügt deshalb zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes grundsätzlich die Mitteilung des eingesetzten Messverfahrens, der ermittelten Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 43, 277, 282; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 43 f. m.w.N.).

    Um jedoch, wie gefordert, konkrete Anhaltspunkte vortragen zu können, muss der Betroffene die Möglichkeit haben, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlungen entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 51).

    Das Recht auf ein faires Verfahren, das sich nicht in der Selbstbeschränkung staatlicher Mittel gegenüber den beschränkten Möglichkeiten des Einzelnen erschöpft (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 30) und dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren gleichermaßen wie dem Beschuldigten im Strafverfahren zusteht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, juris Rn. 23, und vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 53), gebietet daher, dem Betroffenen im Bußgeldverfahren nicht nur die Möglichkeit zu geben, prozessual im Wege von Beweisanträgen oder Beweisermittlungsanträgen auf den Gang der Hauptverhandlung Einfluss zu nehmen, sondern vermittelt ihm auch das Recht, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden (vgl. BVerfGE 63, 45, 66; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 30 und 51 ff.; SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris).

    Verwaltungsbehörden und Gerichte haben dem Verteidiger des Betroffenen im Bußgeldverfahren oder einem von diesem beauftragten Sachverständigen auf Antrag hin daher sämtliche auch nicht bei den Akten befindliche amtliche Messunterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Berechtigung des auf das Ergebnis eines (standardisierten) Messverfahrens gestützten Tatvorwurfs mit Hilfe eines Sachverständigen selbständig zu überprüfen, sofern sie in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ordnungswidrigkeitenvorwurf stehen, erkennbar Relevanz für die Verteidigung aufweisen und weder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege noch datenschutzrechtliche Belange entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 51 ff.).

    Entscheidend ist, ob sie eine Information verständiger Weise für die Beurteilung des Ordnungswidrigkeitenvorwurfs für bedeutsam halten dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 57).

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch dementsprechend als Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen ausgestaltet und zugleich hervorgehoben, dass dessen Umfang und Modalitäten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sowie entgegenstehender schutzwürdiger Interessen zu bestimmen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 55 ff.).

    Denn auch in letzterem Fall würden sie den Senat bei der rechtsfortbildenden Entscheidung darüber, ob der aus dem Recht auf ein faires Verfahren und nach der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auch dem Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. SVerfGH…, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 39) abzuleitende Anspruch auf Zugang zu nicht zur Bußgeldakte genommenen Informationen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 49 ff.) über die Bereitstellung des TUFF-Falldatensatzes und der zu dessen Entschlüsselung zum Zwecke sachverständiger Auswertung erforderlichen Token-Datei samt Passwort hinaus auch die Überlassung des TUFF-Viewers als Auswertesoftware umfasst, rechtlich nicht binden, sondern wäre durch die vorliegende Entscheidung überholt.

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Herausgabe von Messdaten in lesbarer Form; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Rn. 13 Zwar gewährt das Recht auf ein faires Verfahren und - nach der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 39) - auch der Anspruch auf rechtliches Gehör dem Betroffenen im Bußgeldverfahren einen Anspruch auf Zugang zu den Vorwurf betreffenden Informationen, die nicht zur Bußgeldakte genommen wurden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 54).

    Das Recht auf ein faires Verfahren, das sich nicht in der Selbstbeschränkung staatlicher Mittel gegenüber den beschränkten Möglichkeiten des Einzelnen erschöpft (BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 30) und dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren gleichermaßen wie dem Beschuldigten im Strafverfahren zusteht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, juris Rn. 23, …und vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 53), gebietet daher, dem Betroffenen im Bußgeldverfahren nicht nur die Möglichkeit zu geben, prozessual im Wege von Beweisanträgen oder Beweisermittlungsanträgen auf den Gang der Hauptverhandlung Einfluss zu nehmen, sondern vermittelt ihm auch das Recht, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden (vgl. BVerfGE 63, 45, 66; BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 30 und 51 ff.; SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris).

    Rn. 16 Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Betroffenen, dem im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, auf sein Begehren hin grundsätzlich die digitale "Messdatei" rechtzeitig vor der Hauptverhandlung zur Verfügung zu stellen ist (vgl. OLG Oldenburg…, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 2 Ss [OWi] 65/15 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 26. August 2016 - 2 Ss-OWi 589/16 -, juris Rn. 14 f.; SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 41).

    Das Einsichtsrecht in den Falldatensatz einer Messung liefe leer, wenn außer diesem nicht auch diejenigen Daten herausgegeben werden müssten, mit denen der verschlüsselte Falldatensatz entschlüsselt werden kann (vgl. SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 44).

    Der Anspruch des Betroffenen umfasst daher grundsätzlich auch die Token-Datei einschließlich zugehörigem Passwort, da sie erforderlich sind, um den Falldatensatz entschlüsseln, auswerten und auf Integrität prüfen zu können (vgl. SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 45 m.w.N.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22. August 2023 - 1 ORbs 34 Ss 468/23 -, juris Rn. 19 f. m.w.N.;… st. Rspr. des Senats, vgl. grundlegend Senatsbeschluss vom 14. März 2024 - 1 Ss (OWi) 7/24 - Rn. 6 ff.).

    Diese Signaturprüfung besitzt eine eigenständige Bedeutung (vgl. SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 41).

    Die Überlassung einer verschlüsselten Falldatei ohne die zugehörigen Entschlüsselungsdaten würde den Informationszugangsanspruch leerlaufen lassen (vgl. grundlegend SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 44 m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 14. März 2024 - 1 Ss (OWi) 7/24 -, juris Rn. 20).

    Er hat darauf abgestellt, dass der Betroffene seiner Darlegungslast nachkommen kann, wenn er die vom Messgerät erzeugten Digitaldaten technisch durch einen Sachverständigen auswerten und überprüfen "lässt" (SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 32).

    Denn auch in letzterem Fall würden sie den Senat bei der rechtsfortbildenden Entscheidung darüber, ob der aus dem Recht auf ein faires Verfahren und nach der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auch dem Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. SVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 39) abzuleitende Anspruch auf Zugang zu nicht zur Bußgeldakte genommenen Informationen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 49 ff.) über die Bereitstellung des TUFF-Falldatensatzes und der zu dessen Entschlüsselung zum Zwecke sachverständiger Auswertung erforderlichen Token-Datei samt Passwort hinaus auch die Überlassung des TUFF-Viewers als Auswertesoftware umfasst, rechtlich nicht binden, sondern wäre durch die vorliegende Entscheidung überholt.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Rn. 14 (1) Kommt wie hier bei einer Geschwindigkeitsmessung ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung (zur Einordnung des Messverfahrens mittels des Geräts Poliscan FM 1 als standardisiert vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 40), sind nach der Rechtsprechung geringere Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte zu stellen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 42; BGHSt 39, 291; 43, 277).

    Die amtliche Zulassung von Messgeräten sowie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - systemimmanente Messfehler erfassenden - Toleranzwert dient gerade dem Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und der Erörterung des Regelfalles zu entlasten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 44; BGHSt 39, 291, 297; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris Rn. 10).

    Das Tatgericht ist deshalb grundsätzlich nur dann gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. BGHSt 39, 291, 301; 43, 277, 283 f.).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Rn. 14 (1) Kommt wie hier bei einer Geschwindigkeitsmessung ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung (zur Einordnung des Messverfahrens mittels des Geräts Poliscan FM 1 als standardisiert vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 40), sind nach der Rechtsprechung geringere Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte zu stellen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 42; BGHSt 39, 291; 43, 277).

    Das Tatgericht ist deshalb grundsätzlich nur dann gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. BGHSt 39, 291, 301; 43, 277, 283 f.).

    Wurde das Messgerät in geeichtem Zustand gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers und den Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechend verwendet und bestehen auch sonst keine Bedenken gegen die Richtigkeit des Messergebnisses, genügt deshalb zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes grundsätzlich die Mitteilung des eingesetzten Messverfahrens, der ermittelten Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 43, 277, 282; BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rn. 43 f. m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2024 - 1 Ss OWi 7/24

    Herausgabe der Messdaten in einem Verfahren wegen fahrlässiger Überschreitung der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Bedarf die beanstandete Maßnahme in der Hauptverhandlung wie hier im Fall der Entscheidung über eine Aussetzung der Hauptverhandlung allerdings von vornherein eines Gerichtsbeschlusses (…vgl. Bauer in: Göhler, OWiG, 19. Aufl., § 71 Rn. 29), so ist der Anwendungsbereich des § 238 Abs. 2 StPO nicht eröffnet (vgl. BGH NStZ 2012, 585;… Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 StR 188/20 -, juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 14. März 2024 - 1 Ss (OWi) 7/24 -).

    Der Anspruch des Betroffenen umfasst daher grundsätzlich auch die Token-Datei einschließlich zugehörigem Passwort, da sie erforderlich sind, um den Falldatensatz entschlüsseln, auswerten und auf Integrität prüfen zu können (vgl. SVerfGH…, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 45 m.w.N.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22. August 2023 - 1 ORbs 34 Ss 468/23 -, juris Rn. 19 f. m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. grundlegend Senatsbeschluss vom 14. März 2024 - 1 Ss (OWi) 7/24 - Rn. 6 ff.).

    Die Überlassung einer verschlüsselten Falldatei ohne die zugehörigen Entschlüsselungsdaten würde den Informationszugangsanspruch leerlaufen lassen (vgl. grundlegend SVerfGH…, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 44 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14. März 2024 - 1 Ss (OWi) 7/24 -, juris Rn. 20).

  • OLG Braunschweig, 25.09.2025 - 1 ORbs 81/25

    Großraumtransport; Auflage; Sprachauflage; Vollziehbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Rn. 28 (cc) Soweit bisherige Einzelrichterentscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 2025 - 1 ORbs 68/25 -, 17. November 2025 - 1 ORbs 81/25 - und vom 11. Dezember 2025 - 1 ORbs 90/25 -) nach Auffassung des Verteidigers einen Anspruch auf Überlassung auch des TUFF-Viewers angenommen haben sollen, kann dahinstehen, ob diese Entscheidungen dementgegen jeweils lediglich auf der tatsächlichen Annahme beruhten, dass dem jeweiligen Betroffenen auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen faktisch keine Möglichkeit zum Auslesen und Auswerten des TUFF-Falldatensatzes zur Verfügung stand, oder auf der rechtlichen Einordnung, dass der Anspruch auf Zugang zu einer lesbaren und entschlüsselten TUFF-Falldatei auch die Bereitstellung des TUFF-Viewers als Auswerteprogramm umfasst.

    Von der Erhebung der gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens wird jedoch gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen, weil die Einlegung der Rechtsbeschwerde im Zeitpunkt ihrer Vornahme auf der Einzelrichterrechtsprechung des Senats zum Umfang des Anspruchs auf Zugang zu nicht bei der Bußgeldakte befindlichen Daten und Informationen beruhte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 2025 - 1 ORbs 68/25 -, 17. November 2025 - 1 ORbs 81/25 - und vom 11. Dezember 2025 - 1 ORbs 90/25 -) und die nunmehrige einschränkende rechtliche Beurteilung für den Rechtsbeschwerdeführer nicht zwingend vorhersehbar war.

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Das Zugangsrecht zu bei der Behörde vorhandenen Informationen, die in dem verfahrensgegenständlichen Messverfahren angefallen sind, umfasst dabei grundsätzlich auch deren unverschlüsselte Einsicht und die Möglichkeit, die Integrität der Messdaten zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023 - 1 ORbs 34 Ss 468/23 -, juris Rn. 20).

    Der Anspruch des Betroffenen umfasst daher grundsätzlich auch die Token-Datei einschließlich zugehörigem Passwort, da sie erforderlich sind, um den Falldatensatz entschlüsseln, auswerten und auf Integrität prüfen zu können (vgl. SVerfGH…, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -, juris Rn. 45 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023 - 1 ORbs 34 Ss 468/23 -, juris Rn. 19 f. m.w.N.;… st. Rspr. des Senats, vgl. grundlegend Senatsbeschluss vom 14. März 2024 - 1 Ss (OWi) 7/24 - Rn. 6 ff.).

  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (enge …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Damit steht aufgrund der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls gemäß § 274 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG fest, dass die auf den Lichtbildern ersichtlichen Dateneinblendungen in prozessual nicht zu beanstandender Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 533/20 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2025 - 12 S 54/25

    Beschwerdeausschluss bei vorläufigem Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Dafür, darüber hinaus der Staatskasse die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeführers aufzuerlegen, fehlt es an einer Rechtsgrundlage (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2025 - 12 S 54/25 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2025 - 1 ORbs 51/25

    Verfahrensrüge einer Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf Gewährung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26
    Rn. 29 b) Ob die Rüge, das Amtsgericht habe die auf dem Messfoto eingeblendeten Daten nicht ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt, die den gerügten Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen hinreichend vorträgt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 2025 - 1 ORbs 51/25 -), kann dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16

    "Lebensakte" eines Messgeräts

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15

    PoliscanSpeed, Messdatei, Herausgabe, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

  • OLG Braunschweig, 13.06.2017 - 1 Ss OWi 115/17

    Geschwindigkeitsmessung; Messverfahren, standardisiertes; PoliScanSpeed

  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines …

  • BGH, 21.01.2021 - 2 StR 188/20

    Absolute Revisionsgründe (Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des …

  • OLG Hamm, 22.06.2016 - 1 RBs 131/15

    Nicht ausgelesener ESO ES 3.0-Schlüssel (Public Key) begründet keine Zweifel am …

  • OLG Oldenburg, 09.11.2023 - 2 ORbs 188/23

    Herausgabe der Messreihe in einem Verfahren wegen fahrlässigen Überschreitens der …

  • AG Landstuhl, 21.09.2026 - 2 OWi 131/26

    Unzulässigkeit eines bedingten Antrags nach § 62 OWiG; kein Anspruch auf …

    Rn. 38 Bezogen auf Geschwindigkeitsmessungen umfasst der verfassungsrechtlich gebotene Informationszugang grundsätzlich die Bereitstellung der digitalen Falldatei als originäres Beweismittel (…VerfGH SL, Beschl. v. 27.04.2018 - Lv 1/18, juris, Rn. 41;… OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.05.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15, juris, Rn. 12;… OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 26.08.2016 - 2 Ss-OWi 589/16, juris, Rn. 14 f.;… OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.03.2024 - 1 Ss (OWi) 7/24, juris, Rn. 20; Beschl. v. 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26, juris, Rn. 16;… OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.11.2025 - 2 ORbs 120/25, juris, Rn. 13).

    Da das Einsichtsrecht in den Falldatensatz leerliefe, wenn die Mittel zur Sichtbarmachung dieser Daten vorenthalten würden, erstreckt sich der Anspruch des Betroffenen grundsätzlich auch auf die Herausgabe der Token-Datei einschließlich des zugehörigen Passworts, die für die Entschlüsselung, Auswertung und Integritätsprüfung des Falldatensatzes erforderlich sind (…vgl. VerfGH SL, Beschl. v. 27.04.2018 - Lv 1/18, juris, Rn. 45; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22.08.2023 - 1 ORbs 34 Ss 468/23, juris, Rn. 19 f.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.03.2024 - 1 Ss (OWi) 7/24, juris, Rn. 20 f.; Beschl. v. 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26, juris, Rn. 16).

    Rn. 39 Gemessen an diesen Grundsätzen hat der Betroffene keinen Anspruch darauf, dass ihm die zum Öffnen der digitalen Falldatei im TUFF-Format benötigte Software (sog. TuffViewer) oder eine entsprechende Lizenz für die Software kostenneutral zur Verfügung gestellt wird (im Ergebnis ebenso OLG Saarbrücken, Beschl. v. 15.07.2026 - 1 ORbs 50/26, juris, Rn. 12 ff.).

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