Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 2-13 S 25/26 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Unverzichtbarer Inhalt einer Klageschrift im Wohnungseigentumsrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch im WEG-Recht ist Saldoklage zulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Die sog. "Saldoklage" ist auch im Wohnungseigentumsrecht grundsätzlich zulässig! (IMR 2026, 424)
Verfahrensgang
- AG Seligenstadt, 07.01.2026 - 1 C 331/25
- LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 2-13 S 25/26
- LG Frankfurt/Main, 10.07.2026 - 13 S 25/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17
Bestimmtheit des Klagebegehrens: Rückgriff auf die gesetzlichen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Auch im Wohnungseigentumsrecht gelten die Anforderungen an die Klagebegründung, die der BGH im Mietrecht zur sog. "Saldoklage" aufgestellt hat (BGH, IMR 2018, 262), so dass zur Klagebegründung eine Forderungsaufstellung aus dem Forderungskonto genügen kann.*).Vielmehr kommt hier im Rahmen der gebotenen Auslegung des Klagebegehrens auch ohne ausdrückliche Verrechnungs- oder Aufrechnungserklärung ein Rückgriff auf die gesetzliche Anrechnungsreihenfolge des § 366 II BGB in Betracht." (BGH NJW 2018, 3448).
- BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 146/10
Zur Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Leistung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Nach der Rechtsprechung des BGH ist auszugehen, dass wenn der Schuldner von wiederkehrenden Leistungen einen Rückstand auflaufen lassen, der dem Betrag mehrerer Raten entspricht, die Besorgnis besteht, dass er auch künftige Raten nicht rechtzeitig bezahlen wird (BGH NJW 2011, 2886 Rn. 15). - BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09
TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Vielmehr ist es im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (im Anschluss an BGH, NJW 2000, 3492 [unter II 1 c]; NJW-RR 2005, 216 [unter II]; BGHZ 189, 56 = GRUR 2011, 521 Rn. 9;… NJW-RR 2017, 380 Rn. 12; jew. mwN).
- BGH, 16.11.2016 - VIII ZR 297/15
Anforderungen an die Klageschrift: Hinreichende Bestimmtheit des Gegenstands bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Vielmehr ist es im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (im Anschluss an BGH, NJW 2000, 3492 [unter II 1 c]; NJW-RR 2005, 216 [unter II];… BGHZ 189, 56 = GRUR 2011, 521 Rn. 9; NJW-RR 2017, 380 Rn. 12; jew. mwN). - BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12
Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 II Nr. 2 ZPO, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (im Anschluss an BGH, NJW 2013, 1367 Rn. 12;… NJW 2016, 708 Rn. 8; jew. mwN). - BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98
Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Vielmehr ist es im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (im Anschluss an BGH, NJW 2000, 3492 [unter II 1 c]; NJW-RR 2005, 216 [unter II];… BGHZ 189, 56 = GRUR 2011, 521 Rn. 9;… NJW-RR 2017, 380 Rn. 12; jew. mwN). - BGH, 14.11.2025 - V ZR 190/24
Kein Zurückbehaltungsrecht an Vorschüssen!
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat, ist im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf anerkannte oder rechtskräftig zuerkannte Ansprüche gestützt wird (BGH ZWE 2026, 186). - BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 127/03
Anforderungen an die Bestimmtheit des Klagegrundes
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Vielmehr ist es im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (im Anschluss an BGH, NJW 2000, 3492 [unter II 1 c]; NJW-RR 2005, 216 [unter II];… BGHZ 189, 56 = GRUR 2011, 521 Rn. 9;… NJW-RR 2017, 380 Rn. 12; jew. mwN). - OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 8 U 53/15
Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Schmerzensgeldzahlung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Ein derartiger Anspruch besteht dann, wenn den Umständen nach die Besorgnis begründet ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 31.8.2018 - 8 U 53/15, BeckRS 2018, 25352 Rn. 131;… MüKoZPO/Becker-Eberhard, 7. Aufl. 2025, ZPO § 258 Rn. 9;… Wieczorek/Schütze/Assmann Rn. 10;… Stein/Roth Rn. 5). - LG München I, 11.11.2021 - 6 S 2936/21
Zulässigkeit einer Saldoklage im Wohnungseigentumsrecht
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.06.2026 - 13 S 25/26
Für das Wohnungseigentumsrecht gelten keine anderweitigen Anforderungen (vgl. LG München I ZWE 2022, 189).
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