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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,25273
LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25 (https://dejure.org/2026,25273)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.06.2026 - L 7 AS 632/25 (https://dejure.org/2026,25273)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 2026 - L 7 AS 632/25 (https://dejure.org/2026,25273)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 7 AS 779/18

    Geltendmachung von Leistungen nach dem SGB II im Eilverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Dazu verweist die Klägerin auf den Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2018 (L 7 AS 779/18 B ER).

    Dagegen wird zwar angeführt, dass für die Begründung einer Leistungspflicht des für das Gebiet der Wohnsitzauflage zuständigen Trägers zusätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt des Leistungsberechtigten in diesem Gebiet nicht verlangt werden dürfe, weil der Wortlaut und die systematische Stellung von § 36 Absatz 2 Satz 1 SGB II und auch die Gesetzesbegründung zur Einführung dieser Regelung eine derartige Auslegung nicht zulasse (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 2018, L 7 AS 779/18 B ER, Juris, Rdnr. 26, 28; vgl. auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 20. Januar 2017, L 19 AS 2381/16 B ER, Juris, Rdnr. 17 ff.).

    Soweit das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen darauf verweist, dass der Gesetzgeber in dieser Gesetzesbegründung aufführe, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte "nur" unter den Voraussetzungen des § 7 Absatz 4a SGB II keine Leistungen erhielten (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 2018, L 7 AS 779/18 B ER, Juris, Rdnr. 26) ist darauf zu verweisen, dass sich dieses "nur" gerade nicht in der Gesetzesbegründung findet und deshalb die Interpretation des Gesetzes, dass Leistungsberechtigte im Bezirk oder Gebiet des für ihn zuständigen Leistungsträgers ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben müssen, um Leistungen beziehen zu können, auch nicht ausschließen kann.

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 7/18 R

    Elterngeld - Anspruchsberechtigung - Inlandswohnsitz - vorübergehender …

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Beabsichtigte der Anspruchssteller innerhalb eines Jahres zurückzukehren und halte er seine Inlandswohnung jederzeit nutzbar, werde hiernach widerleglich vermutet, dass zumindest ein Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am bisherigen Wohnort fortbestehe (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 2020, B 10 EG 7/18 R; BSG, Urteil vom 18. März 2021, B 10 EG 6/19 R).

    In diesem Kontext habe sich das Bundessozialgericht bereits wiederholt gegen eine starre Zeitgrenze bei der Anwendung des § 30 Absatz 3 SGB I ausgesprochen (zum ganzen BSG, Urteil vom 27. März 2020, B 10 EG 7/18 R, Juris, Rdnr. 22 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Der gewöhnliche Aufenthalt unterscheide sich vom Wohnsitz insbesondere dadurch, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht voraussetze, dass der betroffenen Person an diesem Ort eine Wohnung zur Verfügung stehe (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juni 2021, L 6 AS 89/20 , Juris, Rdnr. 89 ).

    Voraussetzung sei aber stets, dass die betroffene Person nicht nur vorübergehend dort verweile (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juni 2021, L 6 AS 89/20 , Juris, Rdnr. 90 ).

  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im …

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    In erster Linie sind die objektiven Umstände und das zeitliche Moment heranzuziehen; erst in zweiter Linie kommt es auf die subjektiven Vorstellungen des Leistungsberechtigten an (…Böttiger, in: Luik/Harich, SGB 11, 6. Auflage, 2024, § 36 Rdnr. 32 m.w.N.), wobei der Aufenthalt zukunftsoffen sein muss (BSG, Urteil vom 8. März 2023, B 7 AS 7/22 R, BeckRS 2023, 6545).
  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 6/19 R

    Elterngeldberechtigung - inländischer Wohnsitz - Auslandsaufenthalt von über …

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Beabsichtigte der Anspruchssteller innerhalb eines Jahres zurückzukehren und halte er seine Inlandswohnung jederzeit nutzbar, werde hiernach widerleglich vermutet, dass zumindest ein Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am bisherigen Wohnort fortbestehe (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 2020, B 10 EG 7/18 R; BSG, Urteil vom 18. März 2021, B 10 EG 6/19 R).
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Generell muss am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Schwerpunkt der persönlichen Lebensverhältnisse liegen (BSG, Urteil vom 27. September 1990, 4 REg 30/89, BSGE 67, 243 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - L 19 AS 2381/16

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Maßgeblichkeit der tatsächlichen …

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Dagegen wird zwar angeführt, dass für die Begründung einer Leistungspflicht des für das Gebiet der Wohnsitzauflage zuständigen Trägers zusätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt des Leistungsberechtigten in diesem Gebiet nicht verlangt werden dürfe, weil der Wortlaut und die systematische Stellung von § 36 Absatz 2 Satz 1 SGB II und auch die Gesetzesbegründung zur Einführung dieser Regelung eine derartige Auslegung nicht zulasse (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6. August 2018, L 7 AS 779/18 B ER, Juris, Rdnr. 26, 28; vgl. auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2017, L 19 AS 2381/16 B ER, Juris, Rdnr. 17 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - L 14 AS 1694/20

    Allgemeine gesetzliche Wohnsitzauflage - örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Es würde dem Sinn und Zweck des § 36 Absatz 2 SGB II und dem mit einer Wohnsitzregelung bezweckten Ziel einer integrationspolitisch sinnvollen, gleichmäßigen Lastenverteilung zwischen den Bundesländern widersprechen, wenn ein Betroffener seinen Wohnsitz an einem beliebigen Ort außerhalb der zugewiesenen Gemeinde oder des zugewiesenen Landes frei wählen und trotzdem Leistungen an dem ihm eigentlich zugewiesenen Ort, an dem er sich aber nicht aufhält, beziehen könnte (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2021, L 14 AS 1694/20 B ER, Juris, Rdnr. 5 und Rdnr. 10 m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 5. März 2018, L 15 AS 32/18/ B ER, Juris, Rdnr. 7 m.w.N.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Juni 2017, L 31 AS 618/17 B ER, Juris, Rdnr. 15 ff. m.w.N.;… Böttiger, in: Luik/Harich (Hrsg.), SGB II - Kommentar, 6. Auflage, 2024, § 36 Rdnr. 49d).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - L 31 AS 618/17

    Flüchtling - Asylberechtigter - Wohnsitznahme - Wohnsitzauflage - Zuständigkeit - …

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Es würde dem Sinn und Zweck des § 36 Absatz 2 SGB II und dem mit einer Wohnsitzregelung bezweckten Ziel einer integrationspolitisch sinnvollen, gleichmäßigen Lastenverteilung zwischen den Bundesländern widersprechen, wenn ein Betroffener seinen Wohnsitz an einem beliebigen Ort außerhalb der zugewiesenen Gemeinde oder des zugewiesenen Landes frei wählen und trotzdem Leistungen an dem ihm eigentlich zugewiesenen Ort, an dem er sich aber nicht aufhält, beziehen könnte (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. Januar 2021, L 14 AS 1694/20 B ER, Juris, Rdnr. 5 und Rdnr. 10 m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 5. März 2018, L 15 AS 32/18/ B ER, Juris, Rdnr. 7 m.w.N.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2017, L 31 AS 618/17 B ER, Juris, Rdnr. 15 ff. m.w.N.;… Böttiger, in: Luik/Harich (Hrsg.), SGB II - Kommentar, 6. Auflage, 2024, § 36 Rdnr. 49d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 15 AS 32/18

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abhängigkeit der örtlichen …

    Auszug aus LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
    Es würde dem Sinn und Zweck des § 36 Absatz 2 SGB II und dem mit einer Wohnsitzregelung bezweckten Ziel einer integrationspolitisch sinnvollen, gleichmäßigen Lastenverteilung zwischen den Bundesländern widersprechen, wenn ein Betroffener seinen Wohnsitz an einem beliebigen Ort außerhalb der zugewiesenen Gemeinde oder des zugewiesenen Landes frei wählen und trotzdem Leistungen an dem ihm eigentlich zugewiesenen Ort, an dem er sich aber nicht aufhält, beziehen könnte (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. Januar 2021, L 14 AS 1694/20 B ER, Juris, Rdnr. 5 und Rdnr. 10 m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. März 2018, L 15 AS 32/18/ B ER, Juris, Rdnr. 7 m.w.N.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Juni 2017, L 31 AS 618/17 B ER, Juris, Rdnr. 15 ff. m.w.N.;… Böttiger, in: Luik/Harich (Hrsg.), SGB II - Kommentar, 6. Auflage, 2024, § 36 Rdnr. 49d).
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