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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25 Pre   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,3332
OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25 Pre (https://dejure.org/2026,3332)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.2026 - 3 U 2073/25 Pre (https://dejure.org/2026,3332)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 2026 - 3 U 2073/25 Pre (https://dejure.org/2026,3332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 935, § 940
    Anforderungen an den Verfügungsgrund nach eingestellter Verletzungshandlung in Pressesachen

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 935, § 940
    Anforderungen an den Verfügungsgrund nach eingestellter Verletzungshandlung in Pressesachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Anforderungen an den Verfügungsgrund nach eingestellter Verletzungshandlung in Pressesachen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Anforderungen an den Verfügungsgrund nach eingestellter Verletzungshandlung in Pressesachen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2026, 605
  • GRUR-RR 2026, 204
  • ZUM 2026, 402
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Im Rahmen der Interessenabwägung ist eine Folgenabschätzung vorzunehmen: Das Interesse des Verfügungsklägers muss die Nachteile eines Zuwartens bis zur Hauptsacheentscheidung so überwiegen, dass der Eingriff in die Sphäre des Verfügungsbeklagten aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Nürnberg Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105, Rn. 14; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.06.2018 - 3 W 1013/18, BeckRS 2018, 32140, Rn. 12).
  • OLG Köln, 12.04.2021 - 6 W 98/20

    Trainer-Foto - Keine Dringlichkeit für einstweilige Verfügung im Urheberrecht …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die beanstandete Beschränkung der Nutzung der Social-Media-Plattform abgelaufen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.06.2020 - 3 W 1856/20, nicht veröffentlicht) oder der Verfügungsbeklagte die gegenständliche Verletzungshandlung einstellte, beispielsweise durch Einfügung eines Urhebervermerks am beanstandeten Lichtbild (OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021 - I-6 W 98/20, WRP 2021, 815, Rn. 7 - Trainer-Foto), durch Entfernung eines markenrechtsverletzenden Fotos auf der Homepage des Verfügungsbeklagten (…OLG Nürnberg a.a.O. Rn. 16 - CurryWoschdHaus) oder durch Löschung einer im Internet veröffentlichten negativen Kundenbewertung (OLG Bamberg…, Beschluss vom 13.02.2024 - 6 U 42/23 e, WRP 2024, 833, Rn. 16).
  • OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18

    Fehlende Dringlichkeit für Sperrung des Zugangs zu einem Internetportal

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Genauso, wie zugunsten des Verfügungsklägers ein im Laufe des Rechtsstreits entstehender oder "wieder auflebender" Verfügungsgrund wegen wesentlicher Änderung der Umstände, wie beispielsweise der Intensivierung des Verhaltens des Verletzers (vgl. OLG München, Urteil vom 07.02.2019 - 29 U 3889/18, GRUR 2019, 507, Rn. 26 - Wissenschaftsverlage), zu beachten wäre, wirkt es sich prozessual zu Lasten des Verfügungsklägers aus, wenn während des Verfügungsverfahrens durch ein Verhalten des Verfügungsbeklagten der Verfügungsgrund als ein für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige Voraussetzung in Wegfall gerät.
  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Es handelt sich dabei um eine eigenständige prozessuale Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die neben dem Verfügungsanspruch bestehen muss (OLG Köln…, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, GRUR-RS 2023, 41014, Rn. 3) und daher nicht mit der materiellrechtlichen Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs gleichgesetzt werden darf (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 W 1932/18, GRUR-RR 2019, 64, Rn. 13 - CurryWoschdHaus).
  • OLG Bamberg, 13.02.2024 - 6 U 42/23

    Fehlende Eilbedürftigkeit nach Löschen negativer Kundenbewertungen durch Local …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die beanstandete Beschränkung der Nutzung der Social-Media-Plattform abgelaufen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.06.2020 - 3 W 1856/20, nicht veröffentlicht) oder der Verfügungsbeklagte die gegenständliche Verletzungshandlung einstellte, beispielsweise durch Einfügung eines Urhebervermerks am beanstandeten Lichtbild (OLG Köln…, Beschluss vom 12.04.2021 - I-6 W 98/20, WRP 2021, 815, Rn. 7 - Trainer-Foto), durch Entfernung eines markenrechtsverletzenden Fotos auf der Homepage des Verfügungsbeklagten (…OLG Nürnberg a.a.O. Rn. 16 - CurryWoschdHaus) oder durch Löschung einer im Internet veröffentlichten negativen Kundenbewertung (OLG Bamberg, Beschluss vom 13.02.2024 - 6 U 42/23 e, WRP 2024, 833, Rn. 16).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entfernung von negativen Rezensionen im Internet

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Im Rahmen der Interessenabwägung ist eine Folgenabschätzung vorzunehmen: Das Interesse des Verfügungsklägers muss die Nachteile eines Zuwartens bis zur Hauptsacheentscheidung so überwiegen, dass der Eingriff in die Sphäre des Verfügungsbeklagten aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (…OLG Nürnberg Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105, Rn. 14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.06.2018 - 3 W 1013/18, BeckRS 2018, 32140, Rn. 12).
  • OLG Bamberg, 08.07.2024 - 6 U 12/24

    Dringlichkeit - Eilbedürftigkeit - Presserecht - presserechtliche Streitigkeit - …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Es macht einen Unterschied, ob jemand als Intermediär für rechtswidrige Drittinhalte oder als für die Berichterstattung verantwortliche Tageszeitung (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 08.07.2024 - 6 U 12/24 e, GRUR-RS 2024, 28090, Rn. 15) in Anspruch genommen wird.
  • OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Es handelt sich dabei um eine eigenständige prozessuale Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die neben dem Verfügungsanspruch bestehen muss (OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, GRUR-RS 2023, 41014, Rn. 3) und daher nicht mit der materiellrechtlichen Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs gleichgesetzt werden darf (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 W 1932/18, GRUR-RR 2019, 64, Rn. 13 - CurryWoschdHaus).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2025 - 11 O 4675/25

    Unterlassungsanspruch, Wiederholungsgefahr, Verfügungsgrund, Dringlichkeit, …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.10.2025, Az. 11 O 4675/25, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • LG Frankfurt/Main, 06.05.2026 - 6 O 444/25

    "Commercial Effect" bei Veröffentlichung auf Instagram

    Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung zum Presserecht (OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.022026, Az. 3 U 2073/25 Pre, n.rkr.), wonach bei Intermediären nicht davon ausgegangen werden könne, dass diese gelöschte Beiträge wieder freischalten, ist vorliegend nicht übertragbar, zumal die Beklagte auch ein monetäres Interesse an der dauerhaften weltweiten Verfügbarkeit sämtlicher Beiträge des Accounts hat.
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