Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.01.2026 - 6 UF 276/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
Wahlrecht zwischen Beschwerde und Abänderungsantrag in Unterhaltssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 113 Abs. 1 S. 2
Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte Beschwerdeverfahren
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wahlrecht zwischen Beschwerde und Abänderungsantrag in Unterhaltssache
Papierfundstellen
- NJW-RR 2026, 325
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.11.2014 - XII ZB 478/13
Trennungsunterhalt: Nachforderung "vergessenen" Altersvorsorgeunterhalts
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2026 - 6 UF 276/25
Zwar kann, wenn sich nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz die der erstinstanzlichen Entscheidung zu Grunde gelegten Verhältnisse ändern, der durch diese Entwicklung begünstigte Beteiligte nach seiner Wahl entweder Beschwerde einlegen oder einen (neuen) Abänderungsantrag stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - XII ZB 478/13 -, NZFam 2015, 119;… Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 238 Rn. 34). - BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03
Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2026 - 6 UF 276/25
Daher kann der obsiegende Antragsteller mit der Beschwerde nicht lediglich eine Antragserweiterung in zweiter Instanz verfolgen (…vgl. Dose UnterhaltsR/Recknagel, 11. Aufl. 2026, § 10 Rn. 291; BGH, Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03 -, NJW-RR 2006, 442). - BGH, 11.03.2015 - XII ZB 553/14
Berufungsbeschwer bei Berufungsangriff des erstinstanzlich Beklagten gegen ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2026 - 6 UF 276/25
Für die Antragsteller gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die so genannte formelle Beschwer, die nur dann vorliegt, wenn eine gerichtliche Entscheidung von dem in der unteren Instanz gestellten Antrag des antragstellenden Beteiligten zu ihrem Nachteil abweicht, ihrem Begehren also nicht voll entsprochen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 553/14 - NJW-RR 2015, 1203;… BeckOGK/Fritzsche, 1.12.2025, FamFG § 59 Rn. 49.1).
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