Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 823 Abs. 2, § 826; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1
Thermofenster, Differenzschaden, Erwerbskausalität, Presseberichterstattung, Software-Update
Verfahrensgang
- LG Amberg, 25.07.2023 - 13 O 892/22
- OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23
Rn. 27 a) Nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des EuGH vom 21. März 2023, Az. C-100/21, und dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, Az. VIa ZR 335/21, kann dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV gegen den Fahrzeughersteller als "Differenzschaden" zustehen.Hiermit wird dem Käufer gewährleistet, dass das Kraftfahrzeug mit den maßgebenden Bestimmungen des Unionsrechts übereinstimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023, Az: C-100/21, NJW 2023, 1111, Rn. 82;… BGH a.a.O. Rz. 29).
- OLG Stuttgart, 05.06.2024 - 16a U 2406/21
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23
Es ist davon auszugehen, dass angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit betreffend den Rückruf aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen ein Fahrzeugkäufer sich im Vorfeld des Vertragsschlusses über die Betroffenheit des Fahrzeugs informiert hätte oder den Kaufvertrag schlicht auf eigenes Risiko über einen etwaigen Verstoß gegen §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV abgeschlossen hat (vgl. OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 05.06.2024 - 16a U 2406/21, BeckRS 2024, 12717, Rn. 30 m.w.N.).Wenn davon auszugehen ist, dass der Käufer das Fahrzeug in Kenntnis einer Abschalteinrichtung kauft, das Vorhandensein einer solchen oder ein damit verbundenes entsprechendes Risiko in Kauf nimmt, kann nicht vermutet werden, er hätte das Fahrzeug nicht zu diesem Kaufpreis erworben (vgl. auch OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 05.06.2024 - 16a U 2406/21, BeckRS 2024, 12717, Rn. 30 m.w.N).
- LG Amberg, 25.07.2023 - 13 O 892/22
Differenzschaden, Thermofenster, Verschuldensvermutung, Vorteilsausgleich, …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Amberg vom 25.07.2023, Az. 13 O 892/22, abgeändert.Das am 25.07.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Amberg (Az. 13 O 892/22) im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23
Rn. 27 a) Nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des EuGH vom 21. März 2023, Az. C-100/21, und dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, Az. VIa ZR 335/21, kann dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV gegen den Fahrzeughersteller als "Differenzschaden" zustehen. - EuGH, 01.08.2025 - C-666/23
Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23
Rn. 35 c) Auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 01.08.2025 in der Rechtssache C-666/23 ergibt sich keine Änderung der Rechtsprechung des BGH im Hinblick auf die Erstreckung der Verhaltensänderung der Beklagten in Bezug auf ein im streitgegenständlichen Fahrzeug enthaltendes Thermofenster. - BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 533/21
Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23
Anders als bei der Frage, ob das Verhalten des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch sittenwidrig war, muss allerdings nicht der Käufer, sondern der Fahrzeughersteller zur Widerlegung des Erfahrungssatzes die Verhaltensänderung darlegen und beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2023, VIa ZR 533/21, NJW 2023, 2270 Rn. 35, beckonline). - BGH, 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22
"Dieselverfahren"; Haftung des Motorherstellers nach der Entscheidung des EuGH …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2026 - 17 U 1778/23
Der Vorwurf der deliktischen Schädigung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne Rücksicht auf die einen deliktischen Anspruch rechtfertigende Anspruchsgrundlage insgesamt ausgeräumt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22, Rn. 16).
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