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| OLG Frankfurt, 06.03.2026 - 1 OAus 30/26 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 9 Nr 2 IRG, Art 10 EuAlÜbk, § 6 Nr 5 StGB, § 78c Abs 1 S 1 StGB
Unzulässigkeit der Auslieferung, wenn auch deutsche Strafbarkeit begründet und Verfolgung der Tat nach deutschem Recht verjährt ist
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 26.02.2026 - 931 Gs 96/26
- OLG Frankfurt, 06.03.2026 - 1 OAus 30/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84
Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2026 - 1 OAus 30/26
Die zu Art. 10 EuAlÜbk ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Auslieferung auch dann zulässig ist, wenn die Tat wegen Verjährung im Inland nicht mehr geahndet werden könnte, die Strafverfolgungsbehörden des ersuchenden Staates jedoch Handlungen vorgenommen haben, die nach deutschen Vorschriften geeignet wären, die Verjährung zu unterbrechen (BGHSt 33, 26 ff.) ist auf § 9 Nr. 2 IRG nicht übertragbar. - KG, 02.02.2022 - 151 AuslA 178/21
Ablehnung der Auslieferung eines des unbefugten Vertriebs von Betäubungsmitteln …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2026 - 1 OAus 30/26
Dies bedeutet, dass die Verjährung nach § 78c StGB nur unterbrochen wird, wenn die inländischen Strafverfolgungsbehörden entsprechende Unterbrechungshandlungen vorgenommen haben (…vgl. OLG München GA 1983, 89; KG, Beschluss vom 2. Februar 2022 (4) 151 AuslA 178/21 (23/22)).
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