Rechtsprechung
| BGH - XI ZR 477/15 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen
- anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Darlehensgebühren der Bausparkassen sind unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen
- anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Darlehensgebühren bei Bauspardarlehen sind unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zulässigkeit von Gebühren bei Bauspardarlehen
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.2016 - XI ZR 552/15
Zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen
Auszug aus BGH - XI ZR 477/15
XI ZR 552/15.In dem Verfahren XI ZR 552/15 wendet sich der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist, mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten Bausparkasse enthaltene Klausel, wonach mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens fällig wird (§ 10 ABB).
- BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
Auszug aus BGH - XI ZR 477/15
Die Grundsätze aus den Urteilen des Senats zur Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen vom 28. Oktober 2014 (XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 und XI ZR 17/14, BKR 2015, 26) seien nicht anzuwenden, weil die Darlehensgebühr nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Verbraucherdarlehens erhoben worden sei. - BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
Auszug aus BGH - XI ZR 477/15
Die Grundsätze aus den Urteilen des Senats zur Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen vom 28. Oktober 2014 (XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 und XI ZR 17/14, BKR 2015, 26) seien nicht anzuwenden, weil die Darlehensgebühr nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Verbraucherdarlehens erhoben worden sei.
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