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   BGBl. I 1957 S. 1063   

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BGBl. I 1957 S. 1063 (https://dejure.org/1957,4862)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 08.08.1957, Seite 1063
  • Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte
  • vom 27.07.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Im Rahmen der Reform des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung in den 1950er Jahren wurde durch das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl I S. 1063; im Folgenden: GAL) die gesetzliche Altersversicherung für landwirtschaftliche Unternehmer eingeführt.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Die Altershilfe für Landwirte wurde im Jahre 1957 als selbständige berufsstandsbezogene Altersversicherung für diejenigen Personen gegründet, die hauptberuflich als Unternehmer in der Landwirtschaft tätig sind und deren Unternehmen eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende Existenzgrundlage bildet (vgl. § 1 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte - GAL - vom 27. Juli 1957, BGBl. I S. 1063).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Demzufolge können, wie der 11. Senat zu § 2 GAL idF vom 27.7.1957 (BGBl I 1063) bereits entschieden (Urteile vom 6.3. 1972, SozR Nr. 6 zu § 2 GAL aF, vom 6.7. 1972 - 11 RLw 8/71 -, GVLAK RdSchr AH 17/72 = VdKMitt 1972, 409, 410, und vom 19.3. 1976 - 11 RLw 7/75 -, GVLAK RdSchr AH 22/76) und der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 5 S 3 GAL idF des 2. Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (2. Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 2. ASEG) vom 9.7.1980 (BGBl I 905) klargestellt hat, allein der Besitz von oder das Nutzungsrecht an nicht nur vorübergehend brachliegenden, dh nachhaltig nicht genutzten Flächen, die Unternehmereigenschaft nicht begründen.

    dd) Soweit die Festsetzung der Mindesthöhen - wie in den Beschlüssen der Beklagten für die reine Landwirtschaft ab Juli 1976 und für die Forstwirtschaft ab Januar 1989 - nach dem "Arbeitsbedarf" (festgesetzt in Flächengröße) erfolgt, sind die Alterskassen bei der Umstellung auf diesen - im GAL ursprünglich nicht vorgesehenen (vgl § 1 Abs. 4 GAL idF vom 27.7. 1957 - BGBl I 1063) - Maßstab ebenfalls nicht völlig frei.

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