Gesetzgebung
BGBl. II 1974 S. 337 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil II Nr. 21, ausgegeben am 03.05.1974, Seite 337
- Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei einigen anderen Steuern
- vom 26.04.1974
Gesetzestext
Wird zitiert von ...
- BFH, 16.03.1994 - I R 42/93
Ermittlung ausländischer Einkünfte
In den Streitjahren galten im Verhältnis zu den Niederlanden das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiet vom 16. Juni 1959 - DBA-Niederlande - (BGBl II 1960, 1781), im Verhältnis zu Spanien das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 - DBA-Spanien - (BGBl II 1968, 9), im Verhältnis zu Südafrika das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen vom 25. Januar 1973 - DBA-Südafrika - (BGBl II 1974, 1185) und im Verhältnis zu Australien das Abkommen vom 24. November 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei einigen anderen Steuern - DBA-Australien - (BGBl II 1974, 337).