Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1397   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,15964
BGBl. I 1986 S. 1397 (https://dejure.org/1986,15964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,15964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 30.08.1986, Seite 1397
  • Neufassung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen
  • vom 27.08.1986

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    In vielen Subventionsgesetzen ist der Widerruf sogar zwingend vorgeschrieben, wenn Voraussetzungen für den Erlaß des Bescheides nachträglich entfallen sind, Auflagen nicht eingehalten und eingegangene Verpflichtungen nicht erfüllt wurden (vgl. § 10 Abs. 2 Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. August 1986, BGBl I S. 1397; § 6 Abs. 1 Gesetz über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/92, vom 22. Juli 1991, BGBl I S. 1582).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …

    In den Fassungen der Bekanntmachungen vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1397) und vom 20. September 1995 (BGBl I S. 1146) ermächtigte § 8 Abs. 1 Satz 1 das Bundesministerium beziehungsweise den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, durch Rechtsverordnung (...), soweit dies zur Durchführung von Regelungen im Sinne des § 1 Abs. 2 hinsichtlich Marktordnungswaren erforderlich ist, Vorschriften zu erlassen über das Verfahren bei der Aufteilung, Zuteilung und Änderung von Garantiemengen, Referenzmengen, Quoten und sonstigen Mindest- oder Höchstmengen im Rahmen von Marktordnungsmaßnahmen (Mengenregelungen) sowie über die Voraussetzungen und die Höhe solcher Mengenregelungen, soweit sie nach den Regelungen im Sinne des § 1 Abs. 2 bestimmt, bestimmbar oder begrenzt sind.

    Die im BGBl 1986 I S. 1397 bekannt gemachte Neufassung des § 12 Abs. 1 MOG verweise nun zwar hinsichtlich sämtlicher Abgaben zu Marktordnungszwecken auf die Strafvorschriften der Abgabenordnung.

  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95

    Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen …

    b) Demgegenüber sind die Zollfahndungsämter neben ihren Aufgaben nach § 208 Abs. 1 AO, die sich auf die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in derartigen Fällen sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle erstrecken, im hier relevanten Bereich marktordnungsrechtlicher Ausfuhrvergünstigungen lediglich zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gemäß § 37 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation i.d.F. vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1397, in soweit identisch mit der derzeitigen Fassung vom 20. September 1995, BGBl I S. 1146) berufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht