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Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 2182   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,26265
BGBl. I 1993 S. 2182 (https://dejure.org/1993,26265)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 24.12.1993, Seite 2182
  • Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren (Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz - RegVBG)
  • vom 20.12.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (174)

  • BGH, 21.06.2010 - II ZR 219/09

    Vereinsrecht: Berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an Kenntnis von Name …

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Ansicht auf den angeblichen Willen des Gesetzgebers bei der Reform des § 31 GenG durch das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren (Registerverfahrensbeschleunigungs-Gesetz v. 24. Dezember 1993, BGBl. I S. 2182), wonach ein Genosse zwar Einsicht in das Genossenschaftsregister, eine Abschrift jedoch nur für die seine Person betreffenden Daten verlangen kann.
  • BGH, 21.11.2014 - V ZR 32/14

    Sachenrechtsbereinigung: Verjährung des Bereinigungsanspruchs des Nutzers; …

    Das ist dem Umstand geschuldet, dass der Vermerk mit dem insoweit am 1. Juni 1994 in Kraft getretenen Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) zu einem Zeitpunkt eingeführt wurde, zu dem das Sachenrechtsbereinigungsgesetz noch nicht erlassen war.
  • BGH, 04.06.2024 - II ZB 10/23

    Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im …

    Denn die Möglichkeit der maschinellen Führung des Vereinsregisters gemäß § 55a BGB und eines "Online-Abrufs" der dortigen Eintragungen gemäß § 79 Abs. 2 BGB wurde erst im Dezember 1993 durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG, BGBl. I 1993, 2182, 2209 f.;… siehe auch RegE zum RegVBG, BT-Drucks. 12/5553, S. 23, 48, 120, 102) und damit nach der Eintragung des Antragstellers im Vereinsregister geschaffen.
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