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   BGBl. I 1994 S. 1490   

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BGBl. I 1994 S. 1490 (https://dejure.org/1994,24034)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 15.07.1994, Seite 1490
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt
  • vom 08.07.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Zwar war der Anspruch nach der Begründung der Ursprungsfassung des § 4 Abs. 1 Satz 1 UIG a.F. auf natürliche und juristische Personen des Privatrechts beschränkt (BT-Drs. 12/7138 S. 12).

    Damit orientiert sich die Auslegung am gewachsenen wettbewerbsrechtlichen Begriffsverständnis (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 10 unter Hinweis auf BT-Drs. 15/3406 S. 20 i.V.m BT-Drs. 12/7138 S. 14).

    Die Gesetzesbegründung bezieht sich zwar auf die - typischerweise gegebene - grundrechtliche Fundierung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Art. 12 und 14 GG (BT-Drs. 15/3406 S. 20 unter Hinweis auf die Begründung zu § 8 Abs. 1 Unterabs. 2 UIG a.F in BT-Drs. 12/7138 S. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2011/03 - BVerfGE 115, 205 ).

    Die Gesetzesbegründung nimmt auf das tradierte Verständnis des § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG - Bezug (vgl. BT-Drs. 15/3406 S. 20 mit dem Verweis auf BT-Drs. 12/7138 S. 14).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    Dagegen hat er die entsprechende Verordnungsermächtigung in § 10 Abs. 2 des Umweltinformationsgesetzes vom 8. Juli 1994 (BGBl. I S. 1490), die sich ebenfalls nur auf die Regelung der Höhe der Gebühren bezog, durch Art. 21 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) auf die Regelung der Höhe der Kosten und damit auch der Auslagen durch den Verordnungsgeber erweitert.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen

    Die - während des Berufungsverfahrens in Kraft getretene - Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt - Umweltinformationsgesetz (UIG) - vom 8. Juli 1994 (BGBl I S. 1490) bedürfe einer richtlinienkonformen Auslegung, die zu einer Ermessensreduzierung auf die Herausgabe der von ihm begehrten Informationen führe.

    Das in § 4 Abs. 2 des Referentenentwurfs (Stand: 2. Dezember 1992, abgedruckt bei Breuer u. a., Freier Zugang zu Umweltinformationen, UTR Bd. 22, 1993, S. 95 ff.) noch vorgesehene Wahlrecht des Antragstellers hinsichtlich der Art und Weise des Informationszugangs wurde im Regierungsentwurf (BTDrucks 12/7138, S. 4) nicht aufgegriffen, sondern die später Gesetz gewordene Formulierung mit dem ausdrücklichen Hinweis gewählt, sie räume "den Behörden hinsichtlich der Art und der Weise der Erfüllung eines Informationsanspruchs Ermessen ein" (a.a.O., S. 12).

    Gleichwohl wurden ein Gesetzentwurf der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen (BTDrucks 12/5696, S. 4, 10) und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion (BTDrucks 12/7583, S. 2 f.), die ein derartiges Wahlrecht vorsahen, in der Ausschußberatung mit der Begründung abgelehnt, übereinstimmend mit dem Bundesrat habe man sich dafür entschieden, den Ermessensspielraum der Behörden zu erhalten (Beschlußempfehlung und Bericht des 17. Ausschusses, BTDrucks 12/7582, S. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97

    Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt: Umfang -

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, daß diese Verfahren nicht als dem Schutz der Umwelt dienende Maßnahmen i. S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 UIG angesehen werden können, da nicht jede Tätigkeit oder Maßnahme, die nur mittelbar dem Schutz der Umwelt dient, erfaßt wird (vgl. BT-Drs. 12/7138, S. 12; OVG Niedersachsen, Urt. v. 19.11.1997, UPR 1998, 155).

    Der Zugang zu Daten, die bereits vorher vorhanden sind, wird nicht beschränkt" (BT-Drs. 12/7138, S. 13).

    Demgegenüber bezog sich die von der Beigeladenen angesprochene Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 12/7138, S. 20) auf eine letztlich nicht zum Gesetz gewordene Änderungsinitiative des Bundesrats.

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Damit orientiert sich die Auslegung am gewachsenen wettbewerbsrechtlichen Begriffsverständnis (siehe BTDrucks 15/3406 S. 20 i.V.m BTDrucks 12/7138 S. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - 4 L 139/98

    Umweltinformationsgesetz: Der Begriff der behördlichen "Beratung" ist eng

    Mit § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie 90/313 (UIG BGBl I 1994, 1490) wurde auch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie vom 07.06.1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (90/313/EWG) in deutsches Recht umgesetzt, wonach jeder Bürger Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt hat, die - u. a. - bei einer Behörde vorhanden sind.

    Dieses Begehren stützte der Kl. auf das am 08.07.1994 verabschiedete und am 16.07.1994 in Kraft getretene Umweltinformationsgesetz - UIG - (BGBl I 1994, 1490).

    Begehren ist § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie 90/3 13 vom 08.07.1993 (UIG BGBl I 1994, 1490).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 12 B 3.13

    Anspruch der Gemeinde auf Zugang zu Umweltinformationen - Berufung eines

    Dieses gewachsene wettbewerbsrechtliche Begriffsverständnis ist auch der Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG zugrunde zu legen (BVerwG, a.a.O.; BT-Drucks 15/3406 S. 20 i. V. m. BT-Drucks 12/7138 S. 14).
  • VG Freiburg, 08.11.1996 - 9 K 1341/95

    Voraussetzungen der Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in

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  • VG Darmstadt, 16.12.2004 - 8 E 159/01

    AUSKUNFTSANSPRUCH; FLUGROUTEN; LUFTFAHRT-BUNDESAMT; MINDESTFLUGHÖHE

    Mit dieser Umschreibung der Informationsberechtigten ist dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch gemäß jede natürliche oder juristische Person des Privatrechts gemeint (vgl. BTDrucks 12/7138, S. 12).

    Umweltbehörden im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG sind nicht allein die sog. Umweltfachbehörden, also solche Behörden, die umweltrechtliche Gesetze als ihre Hauptaufgabe vollziehen (vgl. BTDrucks 12/7138, S. 11).

    Daneben gehören zu den Umweltbehörden auch diejenigen Behörden, die bei der Erledigung anderer Aufgaben zugleich die Belange der Umwelt zu beachten haben (vgl. BTDrucks 12/7582, S. 11 f; Schomerus, in: ders./Schrader/Wegener, UIG, Kommentar, 1995, § 3 Rn. 14 ff.).

    Liegt diese Zielsetzung vor, so mag bei der Anwendung des § 3 Abs. 2 Nr. 3 UIG darüber hinaus noch zu verlangen sein, dass zwischen der jeweiligen Tätigkeit oder Maßnahme und dem angestrebten Erfolg für die Umwelt eine hinreichend enge Beziehung besteht; an einem solchen Erfolgsbezug mag es fehlen, wenn - wie in dem vom Oberverwaltungsgericht erwähnten, der Begründung zum Regierungsentwurf des Umweltinformationsgesetzes entnommenen (vgl. BTDrucks 12/7138, S. 12) Beispielsfall der Aufstockung des Personals der Umweltverwaltung - die Tätigkeit oder Maßnahme noch in dem Sinne "umweltneutral" ist, dass sie lediglich verwaltungsintern die Voraussetzungen schafft oder verbessert, unter denen die Behörden zu handeln haben.".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 12 B 23.07

    Bescheide über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen unterliegen dem

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass ein berechtigtes Interesse des Geschäftsinhabers an der Geheimhaltung anzuerkennen ist (BT-Drs. 12/7138, S. 14; vgl. zum allgemeinen Verständnis auch: BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006, BVerfGE 115, 205; Urteil des Senats vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 9.07 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

  • VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 11 K 07.03391

    Kein Mitteilungsanspruch einer ...

  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95

    Umweltinformationsgesetz - Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der

  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 26.95

    Zur verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung -

  • AG Duisburg, 19.11.2011 - 105 K 75/10

    Art. 35 Abs. 1 GG ist Grundlage für die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06

    Anspruch auf Übermittlung von Umweltinformationen seitens der Landesanstalt für

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1997 - 7 L 5672/96

    Maßnahmen zum Schutz der Umweltbereiche; Informationszugang;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 12 B 24.07

    Umweltinformationen; Emissionshandelsrecht; Zugangsanspruch;

  • VG Köln, 23.10.2008 - 13 K 5055/06

    Agrarsubventionen als Umweltinformationen im Sinne des UIG

  • VGH Bayern, 07.08.2001 - 8 A 01.40003

    Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts eines anerkannten Naturschutzverbands in

  • VG Köln, 25.11.2008 - 13 K 4705/06

    Teilerfolg für Greenpeace vor Gericht - Ministerium muss über

  • VG Berlin, 10.07.2014 - 2 K 232.14

    Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gebührenerhebung

  • VG Köln, 23.10.2008 - 13 K 4705/06
  • VG München, 02.09.2015 - M 9 K 15.2910

    Verträge mit Gutachter keine Umweltinformation

  • VG München, 30.03.2010 - M 1 K 09.3448

    Weigerung, die Verwaltungsakten vorzulegen; Energieverbrauchsdaten von

  • VG Regensburg, 24.10.1994 - RO 3 K 93.1899

    Abfallrechtliche Genehmigung zur Sanierung einer kreiseigenen Mülldeponie;

  • VG München, 26.09.1995 - M16 K 93.4444

    Zugang zu Umweltinformationen bei gleichzeitigem Schutz des Geschäftsgeheimnisses

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