Gesetzgebung
| BGBl. I 1996 S. 1013 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 24.07.1996, Seite 1013
- Gesetz zur Änderung des AGB-Gesetzes und der Insolvenzordnung
- vom 19.07.1996
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.03.2017 - VII ZR 269/15
Kontrollfähigkeit der Haftungsbegrenzungsklausel eines Architekten: …
Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für das Gesetz zur Änderung des AGB-Gesetzes und der Insolvenzordnung vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1013), mit dessen Art. 1 Nr. 2 § 24a AGBG in das AGB-Gesetz eingefügt worden ist (jetzt: § 310 Abs. 3 BGB), sollte die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. EG Nr. L 95 S. 29) in deutsches Recht umgesetzt werden. - BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05
Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers …
Dementsprechend hatte er schon bei der Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (…Amtsbl. Nr. L 095 vom 21. April 1993, S. 29) durch das Gesetz zur Änderung des AGB vom 19. Juli 1996 (BGBl I 1996, S. 1013) keinen Regelungsbedarf im Hinblick auf § 8 AGBG gesehen (…Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 13/2713, S. 6). - BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97
Entgelt für Ausstellung eines Ersatz-Sparkassenbuches zulässig
Der Bundesgesetzgeber hat die an die Mitgliedsstaaten gerichtete und nur für sie verbindliche Richtlinie mit Gesetz vom 19. Juli 1996 (BGBl. I 1013) in nationales Recht umgesetzt.
- OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 3 U 150/05
Grundstücksverkauf einer Gemeinde im Einheimischenmodell: Inhaltskontrolle der …
- BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97
Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz vom …
Rn. 4 Die §§ 113 und 120 bis 122 sowie 125 bis 128 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl I S. 2866), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 (BGBl I S. 1013) geändert worden ist, sind im Geltungsbereich der Konkursordnung bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung mit der Maßgabe anzuwenden, daß jeweils das Wort "Insolvenzverwalter" durch das Wort "Konkursverwalter", das Wort "Insolvenzgläubiger" durch das Wort "Konkursgläubiger", das Wort "Insolvenzmasse" durch das Wort "Konkursmasse" und das Wort "Insolvenzverfahren" durch das Wort "Konkursverfahren" ersetzt wird. - BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
Verfassungsmäßigkeit der Insolvenzordnung
Rn. 4 Die §§ 113 und 120 bis 122 sowie 125 bis 128 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl I S. 2866), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 (BGBl I S. 1013) geändert worden ist, sind im Geltungsbereich der Konkursordnung bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung mit der Maßgabe anzuwenden, daß jeweils das Wort "Insolvenzverwalter" durch das Wort "Konkursverwalter", das Wort "Insolvenzgläubiger" durch das Wort "Konkursgläubiger", das Wort "Insolvenzmasse" durch das Wort "Konkursmasse" und das Wort "Insolvenzverfahren" durch das Wort "Konkursverfahren" ersetzt wird.
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