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Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1206   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,39546
BGBl. I 2001 S. 1206 (https://dejure.org/2001,39546)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 27.06.2001, Seite 1206
  • Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz - ZustRG)
  • vom 25.06.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 16.11.2000   BT   RECHT DER ZUSTELLUNGEN VEREINFACHEN (GESETZENTWURF)
  • 07.03.2001   BT   Gerichtliche Zustellungen künftig auch per e-mail ermöglichen
 
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Wird zitiert von ... (125)

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …

    Mit der Einfügung der Definition der Nachtzeit in § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO durch das Zustellungsreformgesetz vom 25. Juni 2001 (BGBl I S. 1206) hat er zum Ausdruck gebracht, dass eine einheitliche Nachtzeit von 21 Uhr bis 6 Uhr der Lebenswirklichkeit am nächsten kommt.
  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende …

    Rn. 42 Die Vorschriften über die Zustellung im Gerichtsverfahren sind durch das Zustellungsreformgesetz (ZustRG) vom 25. Juni 2001 (BGBl I 2001, 1206) novelliert worden.
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Hieran hat sich durch die Neufassung der Regelung in § 184 ZPO durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz - ZustRG) vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206) nichts geändert.
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