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   BGBl. I 2001 S. 130   

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BGBl. I 2001 S. 130 (https://dejure.org/2001,48989)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 30.01.2001, Seite 130
  • Bekanntmachung der Neufassung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
  • vom 18.01.2001

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Wird zitiert von ... (58)

  • BSG, 13.12.2017 - B 13 R 13/17 R

    Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer an den

    Denn ein solcher Wechsel wird durch § 75 Abs. 4 Halbs 2 SGB VI (idF des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes vom 21.7.2004, BGBl I 1791) für den Fall, dass Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (idF der Neufassung vom 18.1.2001, BGBl I 130) nach dem Beginn der (ersten) Rente aufgrund eines Schadensereignisses vor (erstem) Rentenbeginn gezahlt worden sind, ausnahmsweise zugelassen.
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R

    Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche

    a) Als Rechtsgrundlage für die Aufhebung des Zahlungsanspruchs aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für die Vergangenheit kommt allein § 48 Abs. 1 SGB X (idF der Neubekanntmachung vom 18.1.2001, BGBl I 130) in Betracht.
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 33/15 R

    Bewilligung einer nachrangigen Rente - anfängliche Rechtswidrigkeit - Anordnung

    a) Die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X (idF der Neubekanntmachung vom 18.1.2001, BGBl I 130) , auf den die Beklagte ihre Aufhebungsentscheidung stützt, liegen nicht vor.
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