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Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 2010   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,48810
BGBl. I 2002 S. 2010 (https://dejure.org/2002,48810)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 26.06.2002, Seite 2010
  • Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)
  • vom 21.06.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 22.01.2002   BT   Position der deutschen Börsen im Wettbewerb stärken
  • 08.02.2002   BT   Öffentliche Anhörung zum vierten Finanzmarktförderungsgesetz
  • 20.02.2002   BT   Sachverständige für Inkrafttreten des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes
  • 20.03.2002   BT   Viertes Finanzmarktförderungsgesetz mehrheitlich angenommen

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Wird zitiert von ... (124)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Rn. 2 1. Durch Art. 6 Nr. 23 des Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) vom 21. Juni 2002 (BGBl I S. 2010) wurde das Gesetz über das Kreditwesen (im Folgenden: KWG) um die Regelung des § 24 c KWG erweitert.
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit …

    Im Besonderen ist hier die Wertung des § 37e Satz 1 WpHG in der Fassung des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes (BGBl. I 2002, S. 2010) bei der Auslegung der ausfüllungsbedürftigen Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen (…dazu KK-WpHG/Roth, 2. Aufl., § 37e Rn. 31).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Der Gesetzgeber hat mit den §§ 37b, 37c WpHG bewusst und in Kenntnis (vgl. BT-Drucks. 14/8017 S. 62) des im Bericht der Regierungskommission "Corporate Governance - Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts" aus dem Jahr 2001 (…Rn. 182, 186) enthaltenen Vorschlags einer allgemeinen zivilrechtlichen Haftung bei fehlerhafter Information des Kapitalmarkts - z.B. auch durch Äußerungen bei Präsentationen, Analystenbesprechungen oder in der Hauptversammlung - im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes (Gesetz vom 21. Juni 2002, BGBl. I S. 2010 ff., nachfolgend: 4. FFG) allein die Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen geregelt.
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