Börsengesetz
| Abschnitt 4a - Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung (§§ 44 - 47b) |
(1) Aktionäre, die gegen den Beschluss über die Zieltransaktion Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben, können innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses nach § 46 Absatz 1 die Übertragung ihrer Aktien auf die Gesellschaft gegen Zahlung eines Betrages in der Höhe der geleisteten Bareinlage zuzüglich des gezahlten Aufgelds verlangen (Andienungsrecht).
(2) Für den zulässigen Erwerb eigener Aktien gilt § 71 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes mit der Maßgabe, dass die Obergrenze 30 Prozent des Grundkapitals beträgt, wenn die Aktien genutzt werden, um Ansprüche der Aktionäre aus dem Andienungsrecht nach Absatz 1 zu erfüllen.
(3) 1Der Erfüllung des Andienungsrechts stehen § 71 Absatz 2 Satz 2 und § 57 Absatz 1 und 2 des Aktiengesetzes nicht entgegen. 2Sie ist nicht als Leistung anzusehen, die im Sinne des § 27 Absatz 4 des Aktiengesetzes der Rückzahlung einer Einlage entspricht.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) vom 11.12.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 15.12.2023 | Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) | 11.12.2023 | |
| 01.06.2012 | Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts | 06.12.2011 |
bestimmungen, anwendbare Vorschriften § 45Einlage; Verwendungsabrede § 46Zuständigkeit der Hauptversammlung, Informations-
pflichten § 47Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr § 47aAktienoptionen § 47bBeendigung der Börsenmantel-
aktiengesellschaft; Auflösung; Abwicklung
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Rechtsprechung zu § 47 BörsG
109 Entscheidungen zu § 47 BörsG in unserer Datenbank:
- BGH, 25.10.2022 - II ZR 22/22
Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers bei Prospektfehlern: ...
- BGH, 14.06.2022 - XI ZR 395/21
Schadensersatz wegen Prospektfehlern: Vorrang spezialgesetzlicher ...
- BFH, 03.06.2025 - VIII R 9/22
Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG
- BGH, 12.11.2024 - XI ZB 22/22
Bewertungsgutachten im Verkaufsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds
- BGH, 24.10.2023 - II ZR 58/21
Prospekthaftung: Aufklärungspflichten der Altgesellschafter einer ...
- BGH, 24.10.2023 - II ZR 59/21
Aufklärungspflichten der Altgesellschafter einer Publikumskommanditgesellschaft ...
- OLG München, 03.05.2023 - 7 U 4308/22
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung einer ...
- OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 23/19
Schadensersatz wegen des Erwerbs von Hypothekenanleihen Grundsätze der ...
- OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 27/19
Haftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft für die Rückzahlung von seitens ...
- OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
Gegenstandslosigkeit eines Vorlagebeschlusses im Kapitalanleger-Musterverfahren
Querverweise
Auf § 47 BörsG verweisen folgende Vorschriften:
- Börsengesetz (BörsG)
- Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
- § 52 (Übergangsregelungen)
- Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
- Sonstige Vorschriften
- § 27 (Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes)