Gesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 4133 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 24.10.2002, Seite 4133
- Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes
- vom 15.10.2002
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Umwandlungssteuergesetz
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Er verweist darauf, dass die übernehmende Körperschaft nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133; --UmwStG 2002--) in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden eintrete, und zwar auch hinsichtlich der den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen. - BFH, 05.11.2015 - III R 13/13
Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger …
Danach sei steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung --UmwStG 2002--, vgl. BGBl I 2002, 4133) der 31. Dezember 2005 und die Verschmelzung im Jahr 2005 zu erfassen gewesen. - BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133) --UmwStG 2002-- trete die übernehmende Körperschaft in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden ein, und zwar ausdrücklich auch hinsichtlich der den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen.
- BFH, 21.09.2017 - VIII R 59/14
Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer
Rn. 3 Das FA versagte die Fortführung der Buchwerte, da keine Teilbetriebe i.S. des § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133) --UmwStG a.F.-- vorlägen. - BFH, 05.11.2015 - III R 12/13
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des …
Danach sei steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes 2002 --UmwStG 2002--, vgl. BGBl I 2002, 4133) der 31. Dezember 2005 und die Verschmelzung im Jahr 2005 zu erfassen gewesen. - BFH, 27.01.2016 - X R 21/09
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Kapitalgesellschaft
Rn. 12 Wird ein Betrieb in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), so ist das eingebrachte Betriebsvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133) --UmwStG 2002-- nach § 20 Abs. 2 bis 8 UmwStG 2002 zu bewerten. - BFH, 27.01.2016 - X R 31/11
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Personengesellschaft
Rn. 3 Im Einspruchsverfahren gegen die genannten Bescheide vertrat der Kläger die Auffassung, nach § 24 Abs. 4 i.V.m. § 22 Abs. 1 und § 12 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002, BGBl I 2002, 4133 (UmwStG 2002) trete die übernehmende Personengesellschaft in Fällen der Buchwertfortführung ausdrücklich auch hinsichtlich der den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen in die steuerliche Rechtsstellung des eingebrachten Betriebs ein. - BFH, 11.07.2012 - I R 47/11
Kein Übergang des Wertaufholungsgebots bei Verschmelzung
Es war der Auffassung, dass als Folge der Veräußerungsfiktion des § 13 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133, ber. BGBl I 2003, 738) --UmwStG 2002-- eine Wertaufholungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG 2002 nicht übergegangen sei. - BFH, 11.07.2012 - I R 50/11
Kein Übergang des Wertaufholungsgebots bei Verschmelzung
Es war der Auffassung, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG 1997 n.F. nicht erfüllt seien, da § 13 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133, ber. BGBl I 2003, 738) --UmwStG 2002-- die Buchwerte der Anteile an der übertragenden Gesellschaft als fiktive Anschaffungskosten der neuen Anteile festlege und daher ein Rückgriff auf die historischen Anschaffungskosten der A-GmbH nicht möglich sei. - FG Köln, 30.11.2023 - 7 K 522/22
Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG
Andernfalls würde eine personenbezogene Betrachtung vorgenommen, die das Gesetz zwar bei Rücklagen i.S.d. § 6b EStG anordne, die aber nicht dem Modell des § 7g EStG entspreche, und die zudem bei Buchwerteinbringungen durch § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 2002 (Bekanntmachung vom 15.10.2002; BGBl I 2002, 4133) überspielt werde (vgl. BFH-Vorlagebeschluss vom 22.08.2012 X R 21/09, BFHE 238, 153, BStBl II 2014, 447 zu UmwStG 2002). - FG München, 13.11.2018 - 5 K 236/15
Zurechnung des Übernahmegewinns bei der Verschmelzung einer GmbH im Wege der …
- FG Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 6 K 2976/13
Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung i.S.d. § 42 AO bei …
- FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06
Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG entfaltet Bindungswirkung für den …
- FG Münster, 25.11.2016 - 13 K 3634/13
- FG München, 25.11.2014 - 2 K 935/11
Schluss- oder Übertragungsbilanz i.S. des § 3 UmwStG als eigenständige Bilanz …
- FG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 2 K 1413/07
Kein Abzug fehlgeschlagener Veräußerungskosten einer durch Umwandlung …
- FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 26/06
Besteuerung von auf steuerverstrickte Anteile entfallende Garantiedividenden; …
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