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Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 748   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48019
BGBl. I 2007 S. 748 (https://dejure.org/2007,48019)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 23.05.2007, Seite 748
  • Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
  • vom 16.05.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (G-SIG: 16019334)

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …

    Außerdem kann das Bundesministerium des Innern nach der - mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl I S. 748) eingeführten - Neuregelung in § 23 Abs. 2 AufenthG zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - 12 B 137/08

    Einbeziehung eines Abkömmlings in einen Aufnahmebescheid bei Begehung einer nach …

    Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG i.d.F. des 7. Änderungsgesetzes vom 16. Mai 2007, BGBl. I S. 748, wird der im Aussiedlungsgebiet lebende Abkömmling einer Bezugsperson i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz BVFG zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur dann einbezogen, wenn die Bezugsperson dies ausdrücklich beantragt, er Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzt und in seiner Person keine Ausschlussgründe i.S.d. § 5 BVFG vorliegen.

    Gesetzliche Regelungen, die in Bezug auf bereits bestandskräftig erteilte, jedoch noch nicht ausgenutzte Einbeziehungsbescheide die bundesrechtliche Widerrufsmöglichkeit nach § 49 VwVfG abändern, beschränken oder sogar ausschließen, sind weder dargelegt noch aus dem BVFG, dem 7. Änderungsgesetz vom 16. Mai 2007, BGBl. I S. 748, oder aus sonstigen einschlägigen Regelungsbereichen ersichtlich.

    Rn. 42 Der Vorhalt des Antragstellers, der Gesetzeszweck, wie er sich aus der Bundestagsdrucksache 16/4017 zum Entwurf des 7. Änderungsgesetzes zum BVFG, S. 10, ergebe, beziehe sich nicht auf die Vergangenheit, sondern der Gesetzgeber habe seine Zielsetzung nur für die Zukunft verfolgt, führt nicht weiter.

  • VG Minden, 09.05.2011 - 11 K 514/08

    Die Feststellung deutscher Sprachkenntnisse entfällt bei einem …

    § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG hat seine jetzige Fassung durch das 7. Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16.05.2007 (BGBl. I Seite 748) erhalten.

    In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 03.11.2006 (Bundesratsdrucksache 781/06) ist auf Seite 17 hierzu ausgeführt:.

    Rn. 42 Vgl. Bundesratsdrucksache 781/06, Seite 17.

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