Gesetzgebung
| BGBl. II 1956 S. 317 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil II Nr. 4, ausgegeben am 20.02.1956, Seite 317
- Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt
- vom 15.02.1956
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
Wird zitiert von ... (15)
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
Rn. 37 c) Ebensowenig enthalten das Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt vom 15. Februar 1956 (BGBl. II S. 317) und das Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 24. Mai 1965 (BGBl. II S. 833) eine Ermächtigung der Bundeswasserstraßenverwaltung zur Erteilung oder Versagung von Genehmigungen für Anlagen an Bundeswasserstraßen. - BGH, 07.06.2017 - 2 ARs 203/17
Zuständiges Gericht für Ordnungswidrigkeiten (Sitz der den Bußgeldbescheid …
Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG und in Verbindung mit § 7 Abs. 5 und 6 BinSchAufgG (Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt - Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG vom 15. Februar 1956, BGBl. II S. 317, Neubekanntmachung am 5. Juli 2001, BGBl. I S. 2026) in der bis zum 31. Mai 2016 geltenden Fassung ist das Amtsgericht Kiel für die Entscheidung über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zuständig. - BGH, 07.06.2017 - 2 ARs 47/15
Zuständiges Gericht für Ordnungswidrigkeiten (Sitz der den Bußgeldbescheid …
Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG und in Verbindung mit § 7 Abs. 5 und 6 BinSchAufgG (Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt - Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG vom 15. Februar 1956, BGBl. II S. 317, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Juli 2001, BGBl. I S. 2026) in der bis zum 31. Mai 2016 geltenden Fassung ist das Amtsgericht Kiel für die Entscheidung über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zuständig.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 1 B 48.14
Ausweisung einer Wasserskistrecke; sachliche Zuständigkeit; Bundeswasserstraße …
Der Gesetzesbegründung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vom 15. Februar 1956 (BGBl. 1956 II S. 317; Drucksache II/1553) lassen sich ebenfalls keine Erläuterungen zu dem Begriff entnehmen. - OVG Brandenburg, 25.05.2004 - 4 B 253/03
Wasserstraßenrecht, Beschwerde, Einrichtung einer Wasserskistrecke, Begriff der …
Dass sich das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz insoweit nicht ausdrücklich auf das Bundeswasserstraßengesetz bezieht, dürfte seinen Grund darin finden, dass Ersteres den Begriff Bundeswasserstraße bereits in seiner 1. Fassung vom 15. Februar 1956 (BGBl. II S. 317) verwandte, als das Bundeswasserstraßengesetz vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173) noch nicht existierte. - BVerwG, 22.08.1975 - IV C 52.72
Verfügung des Wasser- und Schifffahrtsamtes - Haftungsbeschränkung des …
Soweit die Klägerin schließlich noch geltend macht, die Beklagte hätte sich überhaupt nicht auf die Regelungen des Bundeswasserstraßengesetzes stützen dürfen, sondern hätte nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt vom 15. Februar 1956 (BGBl. II S. 317) - Aufgabengesetz - vorgehen und sodann die erforderlichen Aufwendungen zivilrechtlich geltend machen müssen, geht ihr Einwand offensichtlich fehl. - VGH Hessen, 25.03.1992 - 5 UE 3288/88
Heranziehung des Bundes als Zustandsstörer - Kostenersatz für einen …
Rn. 28 Der Feuerwehreinsatz am 27. Juli 1983 wäre im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziff.2 Buchst. b) FeuGebS jedenfalls dann "im Interesse" der Klägerin erfolgt, wenn die Beseitigung der Gewässerverunreinigung auf Grund der Zuständigkeit des Bundes für die "Verhütung von der Schiffahrt ausgehender Gefahren (Schiffahrtpolizei) auf den Bundeswasserstraßen" gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BinSchAufgG in der durch das Zweite Änderungsgesetz vom 14. April 1971, BGBl.I S.345, geänderten Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 1956, BGBl.II S.317 in den schiffahrtpolizeilichen Aufgabenbereich der Klägerin fiel. - BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 60.77
Sicherungsmaßnahmen der Strompolizei bei Schiffsunfällen - Unmittelbare …
Geschieht dies alles nicht, sondern trifft die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung trotz Anwesenheit des Verantwortlichen unmittelbar in eigener Regie Sicherungsvorkehrungen, die sich zudem nach außen hin auch als schiffahrts polizeiliche Maßnahmen darstellen können (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt vom 15. Februar 1956, BGBl. II S. 317), ist die Rechtslage nicht nach §§ 28 Abs. 3, 25 WaStrG und ebensowenig nach vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (§§ 6 ff. VwVG) zu beurteilen. - BGH, 28.09.1972 - II ZR 6/71
Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte
Demgemäß wurde der Rheinlotse über viele Jahrzehnte hinweg als selbständiger Gewerbetreibender und nicht als Arbeitnehmer des Eigners des jeweils von ihm gelotsten Schiffes angesehen (…Dunkelberg, Rheinschiffahrtslexikon 2. Aufl. Stichwort: Steuermann;… vgl. auch Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung 11. Aufl. Anm. 11 zu § 34; vgl. weiter § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiete der Binnenschiffahrt vom 15. Februar 1956 - BGB1. II 317 sowie die Begründung zu dieser Bestimmung in dem Entwurf dieses Gesetzes - Bundestagsdrucksache II/1553). - BVerwG, 19.03.1976 - VII C 67.72
Verwaltungsaufgaben - Bundeseigene Verwaltung - Ausführung von Bundesgesetzen - …
Das Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt vom 15. Februar 1956 (BGBl. II S. 317) hat diese Aufgabenübertragung ausdrücklich bestehen lassen (§ 1 Abs. 2). - OLG Karlsruhe, 30.11.1971 - Ws 3/71
- BGH, 14.07.1969 - III ZR 216/66
Kollision eines Motorschiffs mit einem Tankschleppkahn auf einer …
- OLG Düsseldorf, 28.11.1966 - 2 Ws (B) 470/66
- OVG Niedersachsen, 25.11.1991 - 3 L 47/89
Bundeswasserstraße; Kostenerstattung (Ölverunreinigung)
- VG Berlin, 25.03.1974 - I A 146.73
Streit um die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung vom "Wochenendfahrverbot" für …
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