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Gesetzgebung
   BGBl. II 1992 S. 1251   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,24503
BGBl. II 1992 S. 1251 (https://dejure.org/1992,24503)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil II Nr. 47, ausgegeben am 30.12.1992, Seite 1251
  • Gesetz zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union
  • vom 28.12.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Diese vertragsförmlichen Regelungen über eine Einbeziehung der Westeuropäischen Union in die gemeinsame Sicherheitspolitik der EU stützen sich aus verfassungsrechtlicher Sicht auf das Zustimmungsgesetz vom 18. Dezember 1992 (BGBl. 1992 II S. 1251).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 2/00

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

    Für die Streitjahre 1994 und 1995 ist der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGVtr) vom 25. März 1957 (BGBl II 1957, 766) in der am 1. November 1993 in Kraft getretenen Fassung des Vertrages über die Europäische Union (EGVtr 1993) vom 7. Februar 1992 (BGBl II 1992, 1251; 1993, 1947) anzuwenden.
  • BFH, 14.04.1993 - I R 29/92

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit der Regelungen der …

    Es wird die Vorabentscheidung des EuGH gemäß Art. 177 EG-Vertrag i. d. F. vom 7. Februar 1992 (BGBl II 1992, 1251) über folgende Rechtsfragen eingeholt:.

    Es wird gemäß Art. 177 EG-Vertrag i. d. F. vom 7. Februar 1992 - EG-Vertrag - (BGBl II 1992, 1251) die Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) über die im Rubrum des Beschlusses genannten Rechtsfragen eingeholt.

  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05

    Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Kommission) leitete mit Beschluss vom 6. Juli 1994 ein Verfahren nach Art. 6 Abs. 4 der Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS (Stahlbeihilfenkodex) der Kommission ein, um zu überprüfen, ob in den Erweiterungen der Kreditlinie einschließlich des Swings eine mit dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Gesetz vom 29. April 1952, BGBl. II S. 445 in der Fassung des Gesetzes zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union vom 28. Dezember 1992, BGBl. II S. 1251, 2002 außer Kraft getreten; im Folgenden: EGKSV) und dem Stahlbeihilfenkodex unvereinbare staatliche Beihilfe lag.
  • LSG Hessen, 27.11.2008 - L 8 KR 169/06

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld bei Auslandsurlaub - Einhaltung …

    Im Geltungsbereich des Rechts der Europäischen Union (EU-Inland), die mit Wirkung vom 1. November 1993 (Bekanntmachung vom 19. Oktober 1993, BGBl. II, 1947) als neue Stufe der Europäischen Gemeinschaft (EG) durch den Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 (BGBl. II, 1251, 1256 zugleich Zustimmungsgesetz vom 28. Dezember 1992) gegründet wurde, gelten insbesondere die überstaatlichen krankenversicherungsrechtlichen Koordinierungsvorschriften der Artt. 18 - 36 VO (EWG) Nr. 1408/71 und Artt. 16 - 34 VO (EWG) Nr. 574/72. Beide Verordnungen ergingen aufgrund von Art. 51 EG-Vertrag vom 25. Mai 1957 (BGBl. II, 766) in der Fassung durch Art. G des EU-Vertrages.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99

    Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution

    Rn. 27 Die Ausweisung der Klägerin ist jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil einer solchen Maßnahme ein gemeinschaftsrechtliches Freizügigkeitsrecht entgegenstand, das den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürgern) ein Aufenthaltsrecht vermittelt (s. zur Unionsbürgerschaft Art. 8 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - EGV -, hier maßgeblich in der - durch den (Maastrichter) Vertrag über die Europäische Union geänderten - Fassung vom 7.2.1992 (dazu Gesetz vom 28.12.1992, BGBl. 1992 II S. 1251), der für die Bundesrepublik Deutschland am 1.11.1993 in Kraft getreten ist (s. die Bekanntmachung vom 19.10.1993, BGBl. 1993 II S. 1947); jetzt: Art. 17 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (in der Fassung des - am 1.5.1999 in Kraft getretenen - Vertrags von Amsterdam) - EG).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 49/06 R

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes - Wanderarbeitnehmer - Beschäftigungszeit …

    Ein Anspruch auf eine über die Gleichstellung der genannten Zeiten hinausgehende Gleichstellung von sonstigen Ereignissen - beispielsweise einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Arbeitslosmeldung - lässt sich schließlich auch nicht aus Art. 51 EGVtr vom 25. März 1957, BGBl II 766, idF des Vertrages - von Maastricht - über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, BGBl II 1251 (jetzt Art. 42 EGVtr idF des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, BGBl II 1998, 386 ) ableiten.
  • FG Münster, 11.11.2008 - 15 K 1114/99

    Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für 1996 …

    § 20 AStG stelle einen Eingriff in die als allgemeines Beschränkungsverbot verstandene Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (BGBl 1957 II, S. 766) - EGV -, jetzt Art. 43 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (BGBl 1992 II, S. 1251) - EG - dar, in dem der deutsche Gesetzgeber die grenzüberschreitende wirtschaftliche Betätigung der in seinem Geltungsbereich ansässigen Personen und Gesellschaften zum Anlass einer hierauf bezogenen unilateralen Steuerverschärfung nehme.
  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Diese Feststellung wird ferner dadurch belegt, daß der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957, zuletzt geändert durch den Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, - EGV - (BGBl II 1992, 1251) die steuerlichen Vorschriften als gesonderten Bereich - getrennt von der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit - in Art. 95 bis 98 speziellen, hier - wie gesagt - nicht einschlägigen Diskriminierungsverboten und in Art. 99 für dieindirekten Steuern, um die es hier nicht geht, einem Harmonisierungsgebot unterwirft.
  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Diese Feststellung wird ferner dadurch belegt, daß der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957, zuletzt geändert durch den Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, - EGV - (BGBl II 1992, 1251) die steuerlichen Vorschriften als gesonderten Bereich - getrennt von der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit - in Art. 95 bis 98 speziellen, hier - wie gesagt - nicht einschlägigen Diskriminierungsverboten und in Art. 99 für die indirekten Steuern, um die es hier nicht geht, einem Harmonisierungsgebot unterwirft.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08

    Rechtschutz eines 1985 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen …

  • BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2862/95

    Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger in Baden-Württemberg

  • BFH, 20.03.2002 - II R 84/99

    Ausländische Körperschaft - inländische Betriebsstätte; Zuordnung von Darlehen

  • BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem kommunalen Wahlrecht …

  • BFH, 12.01.1994 - II R 95/89

    Internationales Steuerrecht; Schuldenabzug bei inländischer Betriebsstätte; …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 13 S 329/95

    Keine Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen für EG-Ausländer auf …

  • FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 8572/98

    Anrechnung von Quellensteuern aus anderen EU-Staaten

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