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   BGBl. I 2003 S. 2346   

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BGBl. I 2003 S. 2346 (https://dejure.org/2003,56286)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 27.11.2003, Seite 2346
  • Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen
  • vom 25.11.2003

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (49)

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Erst durch diesen Beschluss werde eine(fällige) Verpflichtung des Vermieters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft (in konkreter Höhe) begründet, zuvor seien diese Kosten für ihn noch nicht - im Sinne des § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) - entstanden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 299 [zur Gewerberaummiete]; Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearb. 2014, § 556 Rn. 86; Erman/Lützenkirchen, BGB, 14. Aufl., § 556 BGB, Rn. 170; Emmerich in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl., § 556 Rn. 49; Eckert in Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 531; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl., § 556 Rn. 271; Blank, NZM 2004, 365, 371; Langenberg, NZM 2004, 361, 362; Callsen/Lützenkirchen in Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl., L Rn. 274 ff.; Geldmacher, DWW 1997, 165, 166 f.; Horst, DWW 2011, 2, 5; wohl auch Lützenkirchen/Jennißen, ZWE 2002, 446, 451).
  • BFH, 10.05.2016 - IX R 44/15

    Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum

    Dabei ist unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung --BetrKV-- (vom 25. November 2003, BGBl I 2003, 2346) umlagefähigen Kosten zu verstehen (vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305, m.w.N.; R 21.3 der Einkommensteuer-Richtlinien 2008; Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt/M. vom 22. Januar 2015, ofix HE EStG/21/23, unter 1.; OFD Karlsruhe vom 1. Februar 2013, ESt-Kartei BW § 21 EStG Fach 6 Nr. 3.1; Blümich/Schallmoser, EStG, § 21 Rz 543; Eggers in Korn, § 21 EStG Rz 135; Schmidt/Kulosa, 34. Aufl., § 21 Rz 159; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 21 Rz 77; Kanzler/Kraft/Bäuml, § 21 EStG Rz 156; Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, EStG, § 21 EStG Rz 206).
  • BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 231/06

    Berücksichtigung von Nutzflächen bei der Berechnung der Wohnfläche

    Die Beklagte ist der Ansicht, zur Berechnung der Wohnfläche sei auch bei nicht preisgebundenem Wohnraum die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) vom 25. November 2003 (BGBl I S. 2346) als ortsübliche Berechnungsmethode heranzuziehen.

    Als die Zweite Berechnungsverordnung im Jahre 1957 geschaffen wurde, wurden unter Wintergärten Räume verstanden, die überwiegend zum Halten und Aufbewahren von Pflanzen bestimmt und von im Winter beheizbaren und zum Wohnen bestimmten Räumen zu unterscheiden waren, während Wintergärten inzwischen häufig beheizbar sind und vollwertigen Wohnraum darstellen; die Wohnflächenverordnung trägt lediglich diesem gewandelten Begriffsverständnis Rechnung (Begründung zu § 4 WoFlV in BR-Drs. 568/03 S. 25; Heix, aaO, § 2 WoFlV Anm. 6.1; Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO, Rdnr. 5).

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