Gesetzgebung
| BGBl. I 1993 S. 1282 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 29.07.1993, Seite 1282
- Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse
- vom 22.07.1993
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 14.05.2019 - II ZB 25/17
EuGH-Vorlage zur Handelsregisteranmeldung einer Limited-Zweigniederlassung
Rn. 24 Nach der - zeitlich nach der Entscheidung in der Sache Inspire Art ergangenen - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Innoventif Limited (EuGH…, Urteil vom 1. Juni 2006 - C-453/04, Slg. 2006, I-4929 Rn. 33 ff. = ZIP 2006, 1293 Rn. 33 ff.) war es mit der Zweigniederlassungsrichtlinie vereinbar, dass § 13g Abs. 3 HGB (in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung des Gesetzes vom 22. Juli 1993, BGBl. I S. 1282) i.V.m. § 10 Abs. 1 GmbHG bei Eintragung einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat eine vollständige Veröffentlichung des Geschäftsgegenstands der Gesellschaft, wie er in ihrem Errichtungsakt niedergelegt ist, vorsah. - OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
Niederlassungsfreiheit; Zweigniederlassung; Gewerbeverbot
Dieser fehlende Verweis beruht nicht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers; vielmehr ergibt sich aus den Materialien zur Neufassung der gesetzlichen Regelung im Rahmen der Umsetzung der 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie durch Gesetz vom 22.7.1993 (BGBl 1993, 1282 ff) der eindeutige Wille, von einem solchen Anmeldeerfordernis abzusehen und damit der bis dahin anderslautenden h.M. (vgl. BayObLG, WM 1986, 1557, 1559 m. zust. Anm. Bokelmann, EWiR 1986, 1113, 1114; OLG Düsseldorf, GmbHR 1993, 98;… a.A. Rowedder, GmbHG, 1. Aufl., 1985, § 12 Rn 44; ausf. Kaiser, AG 1991, 18 f.) bewusst entgegen zu treten (BR-Drucks. 690/92 S. 49, 53; Seibert, GmbHR 1992, 738, 741). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2005 - 4 A 1468/05
Erlass einer Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer inländischen …
§ 13 g HGB ist durch Gesetz vom 22.7.1993 (BGBl. I, 1282) eingefügt worden.
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
Normenkontrolle der Verordnung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über …
Zur Gültigkeit der Verordnungen über die Festsetzung der Umlagesätze der Württembergischen Gebäudebrandversicherungsanstalt für 1993 und 1994 im Zusammenhang mit der Privatisierung der Gebäudeversicherung zum 1.7.1994 durch das Gesetz zur Überleitung landesrechtlicher Gebäudeversicherungsverhältnisse vom 22.7.1993 (BGBl I S 1282, 1286) und das Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung vom 28.6.1993 (GBl S 505).Die letztgenannte Regelung hat der Bundesgesetzgeber durch das Gesetz zur Überleitung landesrechtlicher Gebäudeversicherungsverhältnisse - Art. 6 des Gesetzes zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse vom 22.7.1993 (BGBl. I S. 1282, 1286) - ermöglicht; da das GebVersNG bereits am 28.6.1993 und damit zu einem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten des Überleitungsgesetzes am 30.7.1993 ausgefertigt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 34, 9, 26), hat der Landesgesetzgeber durch Art. 20 Abs. 1 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 7.2.1994 (GBl. S. 73, 78) bestimmt, daß Art. 1 § 4 Abs. 1 S. 2 und 3 GebVersNG als am 31.7.1993 erlassen gilt.
- BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 719/94
Verfassungsmäßigkeit der Verischerungs-Rechtsverhältnisse der Hamburger …
Ungeachtet der Frage, ob es sich bei der Überleitung in vertragliche Versicherungsverhältnisse um einen Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Art. 74 Nr. 11 GG handelt (vgl. hierzu BVerfGE 10, 141 >162 f.<), ist der Landesgesetzgeber hier schon deshalb nach Art. 72 Abs. 1 GG zur Gesetzgebung befugt, weil Art. 6 des Gesetzes zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse vom 22. Juli 1993 (BGBl. I S. 1282) eine solche landesgesetzliche Regelung ausdrücklich ermöglicht. - OLG Hamm, 01.08.1994 - 15 Sbd 37/94
Eintritt der Verschmelzungswirkung insbesondere der Gesamtrechtsnachfolge durch …
Der Richter des Amtsgerichts ... hat mit Verfügung vom 29.06.1994 die Akten gem. § 13c HGB (gemeint ist § 13h Abs. 2 HGB in der Fassung durch das Gesetz vom 22.07.1993 - BGBl. I S. 1282) dem Amtsgericht ... wegen der gesellschaftsvertraglichen Sitzverlegung mit der Bitte übersandt, auch alle weiteren Eintragungen im Hinblick auf die Verschmelzung dort vorzunehmen.
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