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15.09.2010

Bundesrat - Drucksache 558/10

Unterrichtung, Urheber:Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 790   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39497
BGBl. I 2009 S. 790 (https://dejure.org/2009,39497)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 23.04.2009, Seite 790
  • Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
  • vom 20.04.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 20.08.2008   BT   Regierung will Vergaberecht mittelstandsfreundlicher gestalten
  • 30.09.2008   BT   Anhörung zur Modernisierung des Vergaberechts
  • 13.10.2008   BT   Tariftreue im Vergaberecht entzweit Wirtschaft und Gewerkschaften
  • 18.12.2008   BT   Mittelstand beim Vergaberecht stärken
 
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Wird zitiert von ... (278)

  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche …

    Rn. 32 Kurz nach dem Eingang des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens wurden entsprechende Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (BGBl. 2009 I, S. 790) vorgenommen.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Nach der Übergangsbestimmung in § 131 Abs. 8 GWB (in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009, BGBl. I S. 790) sind Vergabeverfahren, die vor dem 24. April 2009 begonnen haben, nach den bisher hierfür geltenden Vorschriften zu beenden.
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Im Übrigen hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) die Zulässigkeitsanforderungen in § 107 Abs. 3 GWB zwar dahin verschärft, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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