Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

19.10.2006

Bundestag - Drucksache 16/3038

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 3416   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,39857
BGBl. I 2006 S. 3416 (https://dejure.org/2006,39857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,39857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 30.12.2006, Seite 3416
  • Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)
  • vom 22.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) (G-SIG: 16019259)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 25.10.2006   BT   Eltern eines verletzten Kindes haben Anwesenheitsrecht in der Verhandlung
  • 23.11.2006   BT   Modernisierung der Justiz Gegenstand einer Anhörung
  • 18.04.2018   BT   Befristete Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde soll verlängert werden
  • 28.05.2018   BT   Befristete Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde soll verlängert werden
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (123)

  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R

    Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung …

    Die Subsumtion unter § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB X setzt allerdings voraus, dass die eine arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung iS des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB X begründenden Sachverhalte zugleich - jedenfalls "entsprechend" - die tatbestandlichen Voraussetzungen eines der Wiederaufnahmegründe des § 580 ZPO (hier anzuwenden idF des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006, BGBl I 3416) erfüllen.

    Entsprechendes gilt für § 580 Nr. 8 ZPO (eingefügt durch Gesetz vom 22.12.2006, BGBl I 3416), der nunmehr die Restitutionsklage auch zulässt, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09

    Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem …

    Durch die durch Art. 10 Nr. 2 Buchstabe a des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I 3416) eingefügte Regelung des § 72 Abs. 2 ZPO sollte der zunehmend zu verzeichnenden Praxis Einhalt geboten werden, dass gerichtlich bestellten Sachverständigen auf der Grundlage des im Jahre 2002 neu in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommenen Haftungstatbestands des § 839a der Streit verkündet wurde (vgl. BT-Drs. 16/3038 S. 36).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 320/12

    Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten …

    Rn. 26 Die Gleichstellung von Sachverständigengutachten unabhängig davon, ob sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eingeholt worden sind, kommt auch in § 411a ZPO in der Fassung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) zum Ausdruck.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht