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20.04.2007

Bundestag - Drucksache 16/5048

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1191   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,47943
BGBl. I 2008 S. 1191 (https://dejure.org/2008,47943)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 11.07.2008, Seite 1191
  • Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
  • vom 07.07.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (G-SIG: 16019378)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 25.04.2007   BT   Bundesregierung möchte die Rechte des geistigen Eigentums sichern
  • 19.06.2007   BT   Anhörung zu Rechten des geistigen Eigentums
  • 20.06.2007   BT   Buch- und Phonowirtschaft beklagen Produktpiraterie über das Internet
  • 09.04.2008   BT   Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie gesetzlich stärken

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Soweit die Revision geltend macht, die Vollstreckung eines später abgeänderten oder aufgehobenen Urteils könne nicht nur die nach den §§ 712, 714, 717 Abs. 2 ZPO geschützten Interessen des Schuldners, sondern auch Interessen Dritter - hier etwa die des Urhebers oder des darbietenden Künstlers - betreffen (vgl. nunmehr § 98 Abs. 4 Satz 2 UrhG in der Fassung des am 1.9.2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7.7.2008 [BGBl. I S. 1191]), haben die Beklagten bereits nicht konkret dargelegt, inwieweit im vorliegenden Fall berechtigte Interessen Dritter beeinträchtigt sein könnten.
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Rn. 66 b) Die gemäß Artikel 10 des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I S. 1191) am 1. September 2008 in Kraft getretene Bestimmung des § 98 UrhG zielt auf die Beseitigung andauernder Verletzungen und ist daher auf Verletzungshandlungen anwendbar, die vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens begangen worden sind (…J.B. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 98 UrhG Rn. 2).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich …

    Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz.

    Rn. 13 bb) Für diese wettbewerbsrechtliche Betrachtungsweise des Schutzes geografischer Herkunftsangaben besteht nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191), das der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums dient und am 1. September 2008 in Kraft getreten ist, keine Veranlassung mehr.

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