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10.02.2004

Bundestag - Drucksache 15/2466

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionBündnis90/DieGrünen,FraktionderCDU/CSU,FraktionderFDP,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 2012   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,45226
BGBl. I 2004 S. 2012 (https://dejure.org/2004,45226)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 05.08.2004, Seite 2012
  • Sechsunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz § 201a StGB (36. StrÄndG)
  • vom 30.07.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 11.02.2004   BT   Höchstpersönlichen Bereich vor unbefugten Bildaufnahmen schützen
  • 28.04.2004   BT   Höchstpersönlichen Bereich vor unbefugten Bildaufnahmen schützen
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.02.2024 - 5 StR 283/23

    Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten führen zur teilweisen …

    Der Gesetzgeber hat bei Einführung des § 201a StGB durch das 36. StRÄndG vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2012) lediglich ausgeführt, dass die Regelung die Strafvorschrift des § 33 KunstUrhG "ergänzt" (…BT-Drucks. 15/2466, S. 4), und das Verhältnis der Vorschriften auch bei späteren Reformen nicht näher bestimmt (zur Kritik Eisele/Sieber,StV 2015, 312, 318 f.).

    Der Gesetzgeber hat bei Einführung des § 201a StGB durch das 36. StRÄndG vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2012) lediglich ausgeführt, dass die Regelung die Strafvorschrift des § 33 KunstUrhG "ergänzt" (…BT-Drucks. 15/2466, S. 4), und das Verhältnis der Vorschriften auch bei späteren Reformen nicht näher bestimmt (zur Kritik Eisele/Sieber,StV 2015, 312, 318 f.).

    Der Gesetzgeber hat bei Einführung des § 201a StGB durch das 36. StRÄndG vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2012) lediglich ausgeführt, dass die Regelung die Strafvorschrift des § 33 KunstUrhG "ergänzt" (…BT-Drucks. 15/2466, S. 4), und das Verhältnis der Vorschriften auch bei späteren Reformen nicht näher bestimmt (zur Kritik Eisele/Sieber,StV 2015, 312, 318 f.).

  • LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23

    Strafbarkeit des Fotografierens einer vollständig bekleideten Frau im Vorraum …

    Rn. 8 Nach der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 15/2466, S. 5) kann sich der Begriff des höchstpersönlichen Lebensbereichs inhaltlich an dem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwendeten und in der zivilrechtlichen Rechtsprechung näher ausgeformten Begriff der Intimsphäre orientieren.
  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292

    Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung …

    Die Bestimmung wurde durch das 36. StRÄndG vom 30. Juli 2004 (BGBl I S. 2012) eingefügt.
  • LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Die ab dem 06.08.2004 bis zum 26.01.2015 gültige und daher hier anzuwendende Gesetzesfassung des § 201a StGB (G. v. 30.07.2004, BGBl. I 2012; geändert erst mit Wirkung ab dem 27.01.2015 mit G. v. 21.01.2015, BGBl. I 10) sah als Strafandrohung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
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