09.10.2019

Bundestag - Drucksache 19/13829

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 2128   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43048
BGBl. I 2019 S. 2128 (https://dejure.org/2019,43048)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 12.12.2019, Seite 2128
  • Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
  • vom 10.12.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Meldungen

  • lawblog.de

    Pflichtverteidiger wird man jetzt schneller los

Literatur

  • HRR Strafrecht

    Vorschlag für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 betreffend Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren (RA Prof. Dr. Reinhold Schlothauer, RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, RA Prof. Dr. Holger Matt, Dr. Dominik Brodowski; HRRS ...

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (ABl. L 297 vom 4.11.2016, S. 1; L 91 vom 5.4.2017, S. 40). Artikel 1 Nummer 2, 4, 6, 8, 9 (insbesondere die §§ 141, 142), 11 und 12 sowie Artikel 4 Nummer 4 dienen gleichzeitig der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1).

 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass weitere Zugangsberechtigungen zum Postfach möglich sind (§ 31a Abs. 3 Satz 3 BRAO, § 23 der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer vom 23. September 2016 - Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung - RAVPV, BGBl. I S. 2167, idF des Gesetzes zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019, BGBl. I S. 2128) .
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    aa) Nach § 141 Abs. 1 Satz 1 StPO in der seit dem 13. Dezember 2019 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128, 2129) geltenden Fassung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt.

    Hierbei handelt es sich sowohl nach dem Zusammenhang als auch nach der dem Gesetz zugrundeliegenden Intention um einen Ausnahmefall (s. BT-Drucks. 19/15151 S. 6; 19/13829 S. 38).

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Diese Grundsätze entsprechen auch dem Willen des Gesetzgebers nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2128 ff.).
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