09.10.2019
Bundestag - Drucksache 19/13839
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumdesInnern,fürBauundHeimat(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2020 S. 166 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 19.02.2020, Seite 166
- Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
- vom 17.02.2020
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
Meldungen (2)
- wordpress.com
Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG seit 19.02.2020 in Kraft
- taz.de
Waffenrecht verschärft: Waffe erst nach Überprüfung [13.12.2019]
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 137 vom 24.5.2017, S. 22). Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und kkk sowie Artikel 2 Nummer 2 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 15 vom 17.1.2019, S. 22).
Wird zitiert von ... (50)
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18
Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände; …
Rn. 39 bb) Das Fortbestehen des Bedürfnisses ist hier auch nicht nach § 14 Abs. 4 Satz 3 WaffG in der seit dem 01.09.2020 geltenden Fassung des Gesetzes vom 17.02.2020 (BGBl. I S. 166, im Folgenden: n.F.) allein aufgrund der (unstreitigen) Mitgliedschaft des Klägers in einem Schießsportverein, der einem nach § 15 Abs. 1 WaffG anerkannten Schießsportverband angehört, zu unterstellen. - BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 9.19
EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten …
Rn. 8 1. Die rechtliche Beurteilung richtet sich im nationalen Recht nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in seiner aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 4b des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weitere Vorschriften vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166). - VG Düsseldorf, 19.06.2024 - 22 K 4836/23
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht …
Rn. 107 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 17. Februar 2020 (BGBl I S. 166) sollte eine Regelungslücke im geltenden Recht geschlossen werden, indem künftig auch die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründe.
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.08.2026 - VGH N 31/25
Überprüfung von Landtagsmitarbeitern - Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten …
Dieser systematische Auslegungsansatz entspricht auch der einhellig vertretenen Auffassung zum vormals geltenden Waffenrecht, namentlich den Vorschriften des § 5 Abs. 2 Nummern 2 und 3 WaffG in (nahezu) sämtlichen bis zum Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 165) geltenden Fassungen (…anders inzwischen die Neuregelung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b WaffG, für die eine bloße Mitgliedschaft genügt, vgl. zum Ganzen: BT-Drs. 14/7758, S. 55; 19/15875, S. 36; BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BVerwGE 166, 45 [58 Rn. 28]), denen die Regelbeispiele der § 6a Abs. 4 Nummern 2 und 3 AbgG und § 12 Abs. 4 Nummern 2 und 3 FraktG hier jedenfalls in systematischer Hinsicht erkennbar nachempfunden worden sind (…vgl. auch LT-Drs. 18/12234, S. 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2023 - 3 K 208/21
Anforderungen an Rechtsverordnungen zur Einrichtung einer Waffenverbotszone
Rn. 70 (2) Die Vorschrift des § 42 Absatz 6 wurde mit Gesetz vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166) in das WaffG eingefügt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2024 - 20 B 969/23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aufgrunf …
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 17. Februar 2020 (BGBl I S. 166) habe eine Regelungslücke im geltenden Recht geschlossen werden sollen, indem künftig auch die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründe. - VG Düsseldorf, 07.03.2023 - 22 K 7087/20
Widerruf Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit, Mitgliedschaft und …
Rn. 79 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 17. Februar 2020 (BGBl I S. 166) sollte eine Regelungslücke im geltenden Recht geschlossen werden, indem künftig auch die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründe. - BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 10.19
EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten …
Rn. 8 1. Die rechtliche Beurteilung richtet sich im nationalen Recht nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) in seiner aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 4b des Gesetzes vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166). - OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19
Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach …
Die in Nr. 1 des Bescheids vom 18. Mai 2016 verfügte Ausweisung findet eine Rechtsgrundlage in §§ 53 ff. des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG -) in der zuletzt durch Art. 4b des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG -) vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166) geänderten Fassung.Die in Nr. 2 des Bescheids vom 18. Mai 2016 verfügte Befristung des aus der Ausweisung resultierenden Einreise- und Aufenthaltsverbots für die Dauer eines Jahres findet eine Rechtsgrundlage in § 11 AufenthG in der zuletzt durch Art. 4b des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG -) vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166) geänderten Fassung.
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 …
Die heute maßgebliche Gesetzesfassung wurde durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17. Februar 2020 (BGBl I S. 166) geschaffen, die fragliche Wendung war aber bereits mit dem Zweiten Änderungsgesetz im Jahr 2017 (BGBl I S. 2133) in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG eingefügt worden.Für die insoweit gegenwärtig letzte Reform des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17. Februar 2020 (BGBl I S. 166) sah sich der Gesetzgeber veranlasst, weil - so die Gesetzesbegründung in Zusammenfassung mit der hier vorstehend geschilderten Rechtslage - zwar eine Regelunzuverlässigkeit vorliege, wenn Betroffene "individuell oder als Mitglied einer Vereinigung bestimmte verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder unterstützt haben", jedoch die Regelunzuverlässigkeit nicht begründet werde, wenn "zwar die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung - die nicht bereits verboten ist - bekannt ist, über dortige Aktivitäten aber keine nachweislichen Erkenntnisse vorliegen" (…BT-Drs. 19/15875, S. 36).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
Sofortige Sicherstellung von Waffen bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19
Waffen- oder Munitionssachverständiger; Voraussetzungen für die Annahme eines …
- VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23
Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen …
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 285/19
Ersterteilung eines Jagdscheins (Zuverlässigkeitsprüfung)
- OVG Sachsen, 17.01.2024 - 6 B 287/22
Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; Fördermitgliedschaft in einer Partei; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2025 - 7 A 10038/25
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Mitglied im Verein "Rote Hilfe e.V."
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20
Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige aufgrund der Covid-19-Pandemie
- VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen …
- VG Darmstadt, 02.05.2024 - 5 L 2819/23
Widerruf einer Waffenbesitzkarte infolge der Kandidatur für die und der …
- VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
- OVG Sachsen, 19.03.2024 - 6 B 104/23
Widerruf von Waffenbesitzkarten; Umdeutung des "Widerrufs" einer Erlaubnis zum …
- VG Düsseldorf, 19.06.2024 - 22 K 4909/23
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht …
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis …
- VG Bayreuth, 18.01.2022 - B 1 S 21.1333
Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abgabe eines Pfeilabschussgeräts, Besitz …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-279/20
Bundesrepublik Deutschland (Regroupement familial d'un enfant devenu majeur) - …
- VG Würzburg, 19.05.2025 - W 9 K 24.620
Mitgliedschaft in verfassungsfeindlicher Vereinigung "Der III. Weg" begründet …
- VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
Unterstützung der Vereinigung "Identitäre Bewegung Deutschland"; waffenrechtliche …
- VG Trier, 15.09.2022 - 2 K 1197/22
Kein Anspruch auf waffenrechtliche Erlaubnis für ein Pfeilabschussgerät
- VG Berlin, 12.04.2023 - 31 K 22.22
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 52.22
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2025 - 6 S 433/24
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung …
- VG Lüneburg, 15.06.2026 - 4 A 38/26
Unzuverlässigkeit; Jagdschein; Unterstützen; Verfassungsschutz; …
- VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 9 K 5923/24
Widerruf; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Wohlverhaltensfrist; Gesinnung; Indizien; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2025 - 20 B 948/24
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit eines Inhabers
- VG Berlin, 13.03.2020 - 31 K 71.19
- VG Karlsruhe, 16.07.2024 - 12 K 725/23
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen verfassungswidriger Bestrebungen
- OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 LA 178/24
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst. a …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2026 - 20 A 979/23
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis eines Inhabers durch Entfallen des …
- VG Osnabrück, 01.06.2023 - 4 A 8/23
Altbesitz; Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz; Pfeilabschussgerät; …
- VGH Bayern, 16.12.2024 - 24 CS 24.1585
Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Drittes …
- VG Stuttgart, 08.02.2024 - 5 K 5913/23
Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Vereinigung
- VG Würzburg, 17.01.2025 - W 9 K 23.1750
Überwiegend erfolglose Klage gegen die Rücknahme der Erlaubnis zum Besitz von …
- VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 54.22
- VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 58.22
- VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 64.22
- VG Würzburg, 17.01.2025 - W 9 K 23.1790
Pfeilabschussgeräte, Neubegründung einer Erlaubnispflicht, Altbesitzer, …
- VG München, 31.01.2024 - M 7 K 23.1518
Rücknahme eines Kleinen, Waffenscheins, Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, …
- VG Gelsenkirchen, 28.06.2021 - 17 L 667/21
Widerruf Kleiner Waffenschein; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; nachträglich …
- VG Berlin, 27.11.2025 - 31 K 251.22
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für vier Salutwaffen
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