Gesetzgebung
| BGBl. II 1961 S. 1119 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil II Nr. 44, ausgegeben am 24.08.1961, Seite 1119
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
- vom 16.08.1961
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 28.09.1978 - II ZR 10/77
Wirksamkeit von Straffracht- und Schmuggelklauseln in Konnossementsbedingungen
Ferner enthalten praktisch gleiche Regelungen § 57 Abs. 1 EVO, § 13 Abs. 1 KVO, Art. 7 § 1 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtvertrag (CIM) vom 25. Februar 1961 - BGBl. 1964 II 1520 f., Art. 7 Nr. 1 des Internationalen Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vom 19. Mai 1956 - BGBl. 1961 II 1119 f. und Art. 10 des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen) vom 12. Oktober 1929 - RGBl. 1933 II 1039 f. Schließlich bestimmt nunmehr auch Art. 17 Nr. 1 der am 31. März 1978 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die Beförderung von Gütern auf See beschlossenen "Hamburg-Regeln", daß der "shipper" unabhängig von einem Verschulden für die Richtigkeit seiner Angaben "relating to the general nature of goods, their marks, number, weight and quantity" einzustehen und dem Verfrachter den aus einer unrichtigen ("inaccuracy") Angabe entstandenen Schaden zu ersetzen hat. - FG München, 09.11.2011 - 3 K 2748/09
Ein dem Belegnachweis dienender inhaltlich unrichtiger CMR-Frachtbrief stellt …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auch ein solcher - nach dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (= CMR-Übereinkommen), BGBl II 1961, 1119 in der Fassung des Protokolls vom 5. Juli 1978, BGBl II 1980, 721) - ausgestellter CMR-Frachtbrief als Frachtbrief i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV anzusehen (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BStBl II 2010, 511 unter II.B.3.b).28 aa) Gemäß Art. 6 Abs. 1 Nr. b des CMR-Übereinkommens (BGBl II 1961, 1119 in der Fassung des Protokolls vom 5. Juli 1978, BGBl II 1980, 721) muss ein CMR-Frachtbrief den Namen und die Anschrift des Absenders enthalten; es handelt sich dabei mithin um konstitutive Frachtbriefangaben.
- FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 1943/10
Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des …
Gem. Art. 6 Abs. 1 Nr. 1b des CMR-Übereinkommens (BGBl II 1961, 1119) muss ein CMR-Frachtbrief den Namen und die Anschrift des Absenders enthalten; es handelt sich dabei um konstitutive Frachtbriefangaben.
- BGH, 10.04.1974 - I ZR 84/73
Befugnis Ansprüche wegen Beschädigung des Guts gegen den Frachtführer geltend zu …
Diese Befugnis stehe nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vom 19. Mai 1956 (BGBl. 1961 II 1119) allein der Empfängerin der Ware zu. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2002 - 1 K 749/00
Verletzung der sich aus dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung …
Eine Bestätigung dieser Auslegung ergibt sich auch aus Art. 1 Abs. 2 des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (BGBl. II 1961, S. 1119), das den Begriff "Fahrzeug" durch eine Verweisung auf die Legaldefinitionen der Begriffe "Kraftfahrzeuge", "Sattelkraftfahrzeuge", "Anhänger" und "Sattelanhänger" i. S. d. Art. 4 des Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. Sepember 1949 - ersetzt durch das Übereinkommen vom 08. November 1968 über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen (…BGBl. II 1977, S. 809) - definiert. - BGH, 06.02.1981 - I ZR 148/78
Keine örtliche Zuständigkeit 333 nach Art. 31 Abs. 1 CMR
Die Klägerin hat die Beklagte, die in Wien ihren Sitz hat, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth auf Schadensersatz in Höhe von 42.287,30 DM für den Verderb von Waren in Anspruch genommen, die diese aufgrund eines Speditionsvertrages vom 27. Juli 1976 zu den Bedingungen der CMR-Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (BGBl 1961 II S. 1119) von Nürnberg nach Kuwait hatte transportieren lassen. - BGH, 18.02.1972 - I ZR 103/70
Maßgebende Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber einem Spediteur aus …
Im Hinblick darauf, daß es sich um eine grenzüberschreitende Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen handelt, bezieht sich die Verweisung auf das Frachtrecht in § 413 Abs. 1 HGB auch auf das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vom 19. Mai 1956, dem die Bundesrepublik durch Gesetz vom 16. August 1961 (BGBl II 1119) zugestimmt hat. - FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16
Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für …
Gemäß Art. 6 Abs. 1 Nr. b des CMR-Übereinkommens (BGBl II 1961, 1119 in der Fassung des Protokolls vom 5. Juli 1978, BGBl II 1980, 721) muss jedoch ein CMR-Frachtbrief den Namen und die Anschrift des Absenders enthalten; es handelt sich dabei um konstitutive Frachtbriefangaben. - FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 854/11
Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des …
Gem. Art. 6 Abs. 1 Nr. 1b des CMR-Übereinkommens (BGBl II 1961, 1119 in der Fassung des Protokolls vom 05.07.1978, BGBl II 1980, 721) muss ein CMR-Frachtbrief den Namen und die Anschrift des Absenders enthalten; es handelt sich dabei um konstitutive Frachtbriefangaben. - OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/04
Obhutshaftung des Frachtführers
Auf das vorliegende Frachtgeschäft findet das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR; vgl. amtl. deutsche Übersetzung in BGBl. 1961 II S. 1119 ff) Anwendung, da zwischen der Fa. M und der Beklagten ein entgeltlicher Vertrag über die Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen abgeschlossen worden ist, wobei der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Ablieferung vorgesehene Ort in zwei verschiedenen Staaten lagen (Art. 1 Nr. 1 CMR). - FG Nürnberg, 28.05.2013 - 2 K 417/11
Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bei unzutreffender …
- OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01
Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzansprüche des deutschen …
- BGH, 13.07.1979 - I ZR 108/77
Schadensersatz wegen Verlustes des Transportgutes - Ansprüche aus einem …
- BGH, 21.12.1973 - I ZR 119/72
Ansprüche wegen Beschädigung eines Guts gegen den Frachtführer - …
- BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 154/64
Transport von Erzen zum Überseehafen Rotterdam - Schutzpflichten des …
- OLG Düsseldorf, 27.03.1980 - 18 U 192/79
Völkerrechtliche Auslegungsgrundsätze; Internationale Abkommen; Fremdes …
- KG, 24.02.1986 - 2 U 3432/85
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
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