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Gesetzgebung
   BGBl. I 1972 S. 1797   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,4518
BGBl. I 1972 S. 1797 (https://dejure.org/1972,4518)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 105, ausgegeben am 22.09.1972, Seite 1797
  • Waffengesetz (WaffG)
  • vom 19.09.1972

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (82)

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18

    Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

    Die Vereinbarkeit dieses Schalldämpferverbots mit dem Grundgesetz stand außer Frage, so dass es bis zum Inkrafttreten des Waffengesetzes des Bundes vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797) am 1. Januar 1973 nach Art. 123 ff. GG als Landesrecht fortgalt (BVerwG, Urteil vom 9. November 1959 - 1 C 107.57 - Buchholz 402.5 Waffenrecht Nr. 1; BT-Drs. VI/2678 S. 23).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine …

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ( WaffG ) in der für die Entscheidung maßgeblichen Fassung vom 19. September 1972 (BGBl I 1797).
  • VG Berlin, 25.01.2018 - 1 K 545.16

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers

    Rn. 21 Bereits § 12 Nr. 7 des Reichswaffengesetzes - RWG - (RGBl. 1938 I, S. 265), das bis zum Inkrafttreten des Waffengesetzes vom 19. September 1972 - WaffG 1972 - (BGBl. I, S. 1797) galt, befreite die Inhaber von Jahresjagdscheinen vom Erfordernis eines Waffenerlaubnisscheines; gleichzeitig regelte § 25 Abs. 1 Nr. 2 2. Hs. RWG ein absolutes Verbot für Schalldämpfer.
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