Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Gesetzgebung
   BGBl. I 1982 S. 1912   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,12009
BGBl. I 1982 S. 1912 (https://dejure.org/1982,12009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,12009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 23.12.1982, Seite 1912
  • Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen
  • vom 20.12.1982

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …

    Rn. 131 Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe wurde mit Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1912) geändert und erstmals eine Kappungsgrenze eingeführt (heute § 558 Abs. 3 BGB), wonach sich die Miete nach § 558 Abs. 1 BGB innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen, grundsätzlich nicht um mehr als 30 vom Hundert erhöhen durfte.
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der …

    Nach der Begründung des Entwurfs über das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912), durch das § 550 b in das BGB eingefügt wurde, soll die Regelung einen Ausgleich zwischen dem Sicherungsbedürfnis des Vermieters auf der einen und dem Schutzbedürfnis des Mieters auf der anderen Seite herstellen (BT-Drucks. 9/2079 S. 10).
  • BGH, 13.06.2012 - VIII ZR 92/11

    Zum Kündigungsschutz von Studentenzimmern

    Rn. 19 aa) Die Vorschrift geht zurück auf die Regelung in § 564b Abs. 7 Nr. 3 BGB aF, die durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) eingeführt wurde.
  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 346/10

    Wohnraummiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Rn. 22 Die Gesetzesmaterialien zu einer früheren Änderung des § 2 MHG durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) enthalten allerdings zur Erläuterung des Begriffs der Üblichkeit den Hinweis, dass Mieten, die außergewöhnlich stark nach der einen oder anderen Seite von der "großen Mehrheit" der Mieten abweichen, als nicht üblich außer Betracht bleiben (…BT-Drucks. 9/2079, S. 15).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit; …

    Rn. 30 (b) Die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 MHG in seiner bis zum 31. Dezember 1982 geltenden Fassung, wonach der Vermieter ein neues Erhöhungsverlangen frühestens neun Monate nach (ungenutztem) Ablauf der Klagefrist betreffend das vorherige Erhöhungsverlangen stellen konnte, ist durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots von Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) dahingehend geändert worden, dass der Vermieter im Rechtsstreit ein Erhöhungsverlangen nachholen kann, sofern der Klage kein wirksames Erhöhungsverlangen vorausgegangen ist.
  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten …

    Wenn sie getrennt vom Vermögen des Erblassers angelegt worden sind, wie es §§ 550b Abs. 2 BGB vorschreibt, der allerdings erst durch das Gesetz vom 20. Dezember 1982, BGBl. I 1912, eingeführt und am 1. Januar 1983 in Kraft getreten ist, bleiben die Kautionen für die Ermittlung des Nachlaßwerts außer Betracht.
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Er hat die Absenkung der Kappungsgrenze in § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB - anders als in früheren Fällen (Einführung einer Kappungsgrenze von 30 % durch die ab 1. Januar 1983 geltende Neufassung des § 2 Abs. 1 MHRG [BGBl. I 1982 S. 1912], vgl. hierzu BVerfGE 71, 230 ff.; Herabsetzung der Kappungsgrenze auf 20 % durch das 4. Mietrechtsänderungsgesetz vom 21. Juli 1993 [BGBl. I S. 1257]) - nicht flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet eingeführt, sondern beschränkt auf die von den Landesregierungen festzulegenden Gebiete, in denen eine Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
  • BGH, 18.03.2021 - VIII ZR 305/19

    Musterfeststellungsklage zur Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme

    Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) wurde die Regelung hinsichtlich der Ankündigungsfrist inhaltsgleich - unter Aufhebung der Beschränkung auf geförderte Maßnahmen - in § 541b BGB aF übernommen.

    Die insoweit inhaltlich übereinstimmende Regelung des § 541b Abs. 2 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) wurde entsprechend damit begründet, dass der Mieter hierdurch in den Stand gesetzt werden sollte, sich sachgerecht zu entscheiden, ob er die geplante Maßnahme dulden oder ihr entgegentreten soll (BT-Drucks. 9/2079 S. 13).

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 92/17

    Wohnraummietvertrag: Unangemessene Benachteiligung durch formularmäßigen …

    Für nicht preisgebundenen Wohnraum wurde erstmals durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) eine Verzinsungspflicht für Mietkautionen in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt, die am 1. Januar 1983 in Kraft trat (§ 550b Abs. 2 BGB aF;… siehe BT-Drucks. 9/2079, S. 10 f.).
  • KG, 19.09.1985 - 8 REMiet 1661/85

    Maßstäbe zur Feststellung der Duldungspflicht der Mieter in Bezug auf …

    Die Vorlagefragen zu 1) und 2) sind für die von der Zivilkammer 62 zu treffende Entscheidung erheblich: Das Landgericht geht zu Recht davon aus, daß der von dem Kläger geplante Einbau einer Gas-Etagenheizung einer Maßnahme zur Verbesserung der von dem Beklagten gemieteten Wohnräume ist, denn dadurch werden sowohl der Gebrauchswert der vermieteten Räume als auch der Gesamtsubstanzwert des Gebäudes erhöht (vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen, Bundestagsdrucks. 9/2079 S. 12).

    Das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I, S. 1912/GVBl. Berlin, S. 2241) hat u.a. auch die Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters neu geregelt.

    Die in § 541 b BGB geschaffene neue Regelung hat klargestellt, daß eine der wichtigsten von den Mietern gegen Modernisierungsmaßnahmen vorgebrachten Einwände, die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses, bei der Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter mit einzubeziehen ist (vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen, Bundestagsdrucks. 9/2079, S. 12 re Sp. oben).

    Dies wird in dem Bericht des Rechtsausschusses zu dem genannten Gesetzentwurf (vgl. Bundestagsdrucks. 9/2284) nicht klar auseinandergehalten, indem es zunächst in Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf heißt, die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses falle bei der Abwägung nicht ins Gewicht, "wenn die Wohnung lediglich in einen Zustand versetzt werde, wie er allgemein üblich ist«, jedoch abschließend festgestellt wird, "Modernisierungen üblichen Standards« sollten nicht an der Zahlungsfähigkeit (?) einzelner Mieter scheitern.

    So heißt es, daß "die zur Erhaltung des Wohnungsbestands erforderlichen Baumaßnahmen nicht ungebührlich erschwert und eine sachgerechte Verbesserung älterer Wohnungen nicht gehemmt werden sollen, der Mieter gleichzeitig aber vor besonders aufwendigen Modernisierungsmaßnahmen (Luxusmodernisierung), die zu unzumutbaren Mieten führen könnten, zu schützen sei (vgl. Bundestagsdrucks. 9/2079, S. 2 und 10).

    Dies deckt sich auch mit dem in der Einleitung erklärten Beweggrund der Neuregelung, wonach eine verstärkte Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Gesichtspunkte im Recht der Wohnungsmiete für erforderlich gehalten wird, nachdem die Bereitschaft, Wohnungsmietraum anzubieten, nachgelassen hatte, weil die Vermieter die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung in Frage gestellt und sich vermehrt vom Markt zurückgezogen hatten (Bundestagsdrucks. 9/2079, S. 10).

    Der Gesetzgeber hat die Gefahr gesehen, daß gerade für besonders schutzwürdige Personengruppen die Gefahr der Verdrängungsmodernisierung heraufbeschworen wird; in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es daher, der Mieter brauche grundsätzlich Modernisierungsmaßnahmen nicht hinzunehmen, wenn sie zu einer Miete führen, die für ihn nicht mehr tragbar ist (vgl. Bundestagsdrucks. 9/2079, S. 12 re. Sp.).

  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1983 - 9 REMiet 2/83
  • BGH, 16.10.2019 - VIII ZR 340/18

    Geeignetheit eines 20 Jahre alten Mietspiegels für den Mieter zur Begründung …

  • LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 87/10

    Wohnraummietvertrag: Voraussetzungen des Vorliegens eines Studentenwohnheims

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83

    Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

  • VerfGH Bayern, 16.06.2015 - 12-VII-14

    Überprüfung der Senkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze durch landesrechtliche …

  • OLG Hamburg, 29.11.1989 - 4 U 141/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines auf Art. III Mietrechtsänderungsgesetz …

  • OLG Hamburg, 05.08.1992 - 4 U 22/92

    Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 50 % aufgrund …

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Bremer Vollstreckungsgesetz

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 119.86

    Zustellung eines Leistungsbescheids im Wohnungsfürsorgebereich des Bundes

  • BVerfG, 14.05.1986 - 1 BvR 494/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Geltendmachung eines …

  • OLG Hamburg, 19.03.1996 - 4 U 205/95 RE-Miet

    Begriff des zu erhöhenden Mietzinses

  • OLG Karlsruhe, 07.05.1984 - 3 REMiet 1/84

    Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnung; Begründung des Mieterhöhungsverlangens

  • BGH, 05.04.1995 - VIII ARZ 4/94

    Höhe der zu berücksichtigenden Eigenkapitalkosten

  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes …

  • OLG Hamm, 11.10.1990 - 30 REMiet 4/90
  • OLG Bremen, 12.12.1988 - 1 UH 2/88

    Anwendungsbereich des § 564b Abs. 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Wohnraum in …

  • AG Heidelberg, 01.03.2022 - 21 C 177/21

    Wurde Befristungsklausel nur "pro forma" in den Mietvertrag aufgenommen?

  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Aussonderungsanspruch des Mieters in Bezug auf die Mietkaution; Zurechnung der …

  • OLG Frankfurt, 05.11.1984 - 20 REMiet 3/84
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 116.86

    Fehlbelegungsabgabe - Ausgleichszahlungen - Fehlsubventionierung im Wohnungswesen …

  • OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88

    Begriff der "laufenden Aufwendungen" des Vermieters gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 …

  • OLG Karlsruhe, 19.08.1983 - 3 REMiet 3/83

    Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Berufung; Beweisaufnahme; …

  • OLG Hamburg, 03.08.1983 - 4 U 124/83

    Mietpreisüberhöhung; Zeitraum vor Stichtag; Anzuwendende Vorschrift

  • BVerwG, 18.08.1995 - 8 C 3.94

    Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen - Ausgleichszahlung - Leistungsbescheid - …

  • BayObLG, 27.10.1992 - REMiet 3/92

    Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung nach § 2 MHG

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 45.86

    Festsetzung von Ausgleichszahlungen auf Grund des Gesetzes über den Abbau der …

  • OLG Karlsruhe, 11.01.1984 - 3 REMiet 6/83
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 19.87

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden - …

  • BayObLG, 23.01.1984 - REMiet 14/83

    Rechtmäßigkeit eines nach dem Wegfall einer Preisbindung erstmals eine …

  • BVerfG, 10.08.1992 - 1 BvR 605/92

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung zur Begrenzung der Miethöhe nach Wegfall des …

  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

  • BVerwG, 18.08.1995 - 8 C 39.93

    Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen - Ausgleichszahlung - Leistungsbescheid - …

  • OLG Karlsruhe, 13.11.1989 - 9 REMiet 1/89

    Staffelmiete; Mietvertrag; Mietbeitrag

  • OLG Stuttgart, 08.11.1989 - 8 REMiet 3/88

    Begriff der "laufenden Aufwendungen" gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 Wirtschaftsstrafgesetz …

  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 9/83
  • OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88

    Kündigung eines Staffelmietvertrages; Kündigungswirkung; Fristbeginn bei der …

  • OLG Frankfurt, 19.03.1984 - 20 REMiet 1/84

    Mieterhöhungen; Angebot an Mieterwohnungen; Ermittlung der Kappungsgrenze

  • OVG Hamburg, 05.04.2002 - 1 Bf 265/99

    Stufenweise Bewilligung öffentlicher Mittel; Ablauf der Bindungsfrist

  • OLG Braunschweig, 29.03.1985 - 1 UH 1/85

    Rechtmäßigkeit eines Staffelmietvertrages bei Angabe der Steigerungsbeiträge; …

  • OLG Celle, 22.03.1984 - 2 UH 2/83
  • BVerfG, 11.09.1989 - 1 BvR 833/89

    Vorlagepflicht zum Rechtsentscheid in Mietsachen

  • BGH, 16.05.1986 - V ZR 193/85

    Bestehen eines Entgelts für ein Wohnrecht in regelmäßig wiederkehrenden …

  • OLG Celle, 27.07.1984 - 2 UH 2/84
  • OLG Stuttgart, 26.04.1984 - 8 REMiet 1/83

    Disagio mit festem Zinssatz; Kapitalkosten; Umlagefähigkeit; Analoge Anwendung …

  • AG Berlin-Neukölln, 23.09.2025 - 14 C 749/24
  • KG, 14.03.1983 - 8 W REMiet 5383/82
  • KG, 19.08.1983 - 8 W REMiet 3513/83
  • KG, 14.03.1983 - 8 W REMiet 5384/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht