28.02.1985
Bundestag - Drucksache 10/2951
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1985 S. 2226 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 19.12.1985, Seite 2226
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
- vom 12.12.1985
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Diese Entscheidung erging zu einem Beschluss des vorlegenden Senats vom 2. März 1993 VI B 126/92, der die Nichtannahme der Revision zum Inhalt hatte, betraf einen Streitfall aus den achtziger Jahren und hatte zum Gegenstand die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde (§§ 93a, 93b BVerfGG i.d.F. vom 12. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2226). - BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Diese Entscheidung erging zu einem Beschluss des vorlegenden Senats vom 2. März 1993 VI B 126/92, der die Nichtannahme der Revision zum Inhalt hatte, betraf einen Streitfall aus den achtziger Jahren und hatte zum Gegenstand die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde (§§ 93a, 93b BVerfGG i.d.F. vom 12. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2226). - BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Diese Entscheidung erging zu einem Beschluss des vorlegenden Senats vom 2. März 1993 VI B 126/92, der die Nichtannahme der Revision zum Inhalt hatte, betraf einen Streitfall aus den achtziger Jahren und hatte zum Gegenstand die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde (§§ 93a, 93b BVerfGG i.d.F. vom 12. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2226).
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Diese Entscheidung erging zu einem Beschluss des vorlegenden Senats vom 2. März 1993 VI B 126/92, der die Nichtannahme der Revision zum Inhalt hatte, betraf einen Streitfall aus den achtziger Jahren und hatte zum Gegenstand die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde (§§ 93a, 93b BVerfGG i.d.F. vom 12. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2226). - BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Diese Entscheidung erging zu einem Beschluss des vorlegenden Senats vom 2. März 1993 VI B 126/92, der die Nichtannahme der Revision zum Inhalt hatte, betraf einen Streitfall aus den achtziger Jahren und hatte zum Gegenstand die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde (§§ 93a, 93b BVerfGG i.d.F. vom 12. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2226). - BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Diese Entscheidung erging zu einem Beschluss des vorlegenden Senats vom 2. März 1993 VI B 126/92, der die Nichtannahme der Revision zum Inhalt hatte, betraf einen Streitfall aus den achtziger Jahren und hatte zum Gegenstand die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde (§§ 93a, 93b BVerfGG i.d.F. vom 12. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2226). - BVerfG, 04.06.1986 - 1 BvR 1046/85
Selbstablehnung des Vizepräsidenten Professor Dr. Herzog
Rn. 6 Diese Rechtslage hat das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vom 12. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2226) mit Wirkung vom 1. Januar 1986 geändert. - LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
Missbrauchskosten gegen Prozessbevollmächtigten - Beschwer - Statthaftigkeit …
Rn. 47 Mit dem Verweis der o. g. Gegenansicht auf die Gesetzesbegründung zu § 192 SGG wird unberücksichtigt gelassen, dass zum einen § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG als Adressaten ausdrücklich einen "Beteiligten", wozu nach § 69 SGG der Prozessbevollmächtigte nicht rechnet, benennt, während § 34 Abs. 2 BVerfGG eine solche Beschränkung auf Beteiligte nicht vorsieht, und dass zum anderen es erst die seit 11. August 1993 geltende Fassung des § 34 Abs. 2 BVerfGG überhaupt ermöglicht hat, auch einem Prozessbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr aufzuerlegen, denn die bis zum 10. August 1993 gültige Fassung des § 34 Abs. 2 Sätze 1 und 3 BVerfGG (in der Fassung des Gesetzes vom 12. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2226) lautete:. - BVerfG, 12.07.1991 - 2 BvR 1463/90
Zuständigkeit des BVerfG für Entscheidungen in Berlin nach dem Grundlagenvertrag …
§ 106 BVerfGG erstreckte von Anfang an den Geltungsbereich des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auch unabhängig von einer Übernahme durch den Berliner Gesetzgeber auf Berlin, soweit das Grundgesetz für das Land Berlin galt; inhaltsgleiche Vorschriften enthielten sämtliche Änderungsgesetze zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (vgl. etwa Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 1985, BGBl. I S. 2226;… Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 106 Rdnr. 1). - BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
Besorgnis der Befangenheit von Bundesverfassungsrichtern
- BVerwG, 08.09.1994 - 8 B 147.94
Erlaß einer Gebühr nach § 34 Abs. 2, 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) …
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