16.06.1988
Bundestag - Drucksache 11/2503
Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderFDP
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1988 S. 2312 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 23.12.1988, Seite 2312
- Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung
- vom 20.12.1988
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Sprecherausschussgesetz
Wird zitiert von ... (42)
- BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06
Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz
Das kommt in der Neufassung des § 5 Abs. 3 BetrVG durch das am 1. Januar 1989 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312) zum Ausdruck. - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91
Montan Mitbestimmung
§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in der Fassung des Artikels 3 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (Bundesgesetzblatt I Seite 2312) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.Am 1. Dezember 1988 wurde das Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angstellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2312 - im folgenden: Montan-Mitbestimmungssicherungsgesetz) vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen.
- BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
Prokuristen als leitende Angestellte
Im Gegensatz zu der früheren Fassung dieser Vorschrift stellt die Neuregelung dieser Tatbestandsgruppe (Gesetz zur Änderung des BetrVG vom 20. Dezember 1988, BGBl. I, S. 2312) nicht nur auf eine formalisierte Vertretungsbefugnis ab, sondern enthält auch ein funktionales Merkmal in Form eines unbestimmten Rechtsbegriffs.
- BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung
Rn. 43 Die Einführung der Verhältniswahl bei der Freistellung von Mitgliedern des Betriebsrats nach § 38 Abs. 2 BetrVG erfolgte durch das am 1. Januar 1989 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (BGBl. I 1988 S. 2312 ff.). - BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91
Freistellung und Gruppenschutz im Betriebsrat
Nach § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVG i. d. F. des Gesetzes vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2312) steht eine von der gesetzlichen Verteilung der Freistellungsplätze abweichende Zuordnung auf die im Betriebsrat vertretenen Gruppen nicht (mehr) zur Disposition des Betriebsrats oder einer in ihm vertretenen Gruppe.Bei der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder ist gegen § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312) verstoßen worden.
Die neue Fassung des § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist durch die Novelle zum Betriebsverfassungsgesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312) in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügt worden.
- BVerfG, 24.11.1998 - 1 BvL 2/91
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Montan-Mitbestimmung; …
des § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in der Fassung des Artikels 3 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (Bundesgesetzblatt I Seite 2312).§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in der Fassung des Artikels 3 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (Bundesgesetzblatt I Seite 2312) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
Am 1. Dezember 1988 wurde das Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angstellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2312 - im folgenden: Montan-Mitbestimmungssicherungsgesetz) vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen.
- BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88
Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben …
Hierfür maßgeblich und damit der Rechtsbeschwerdeentscheidung zugrunde zu legen ist daher der § 5 Abs. 3 BetrVG in seiner seit dem 1. Januar 1989 geltenden Fassung (BGBl. I 1988, 2312).Hierfür maßgeblich und damit der Rechtsbeschwerdeentscheidung zugrunde zu legen ist daher der § 5 Abs. 3 BetrVG in seiner seit dem 1. Januar 1989 geltenden Fassung (BGBl. I 1988, 2312).
- OLG Düsseldorf, 08.01.1991 - 19 W 3/90 Das Verfahren wird ausgesetzt, weil der Senat § 3 Abs. 2 S. 1 Mitbestimmungserganzungsgesetz in der Fassung durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der .-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I Seite 2312) für verfassungswidrig halt.
Durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20.12.1988 (BGBl I Seite 2312) erhielt schließlich § 3 Abs. 2 S. 1 Mitbestimmungsergänzungsgesetz (betreffend die Montan-Mitbestimmung in Obergesellschaften) folgende Fassung:.
Auch nach § 16 Abs. 1 Mitbestimmungsergänzungsgesetz in der Fassung durch Art. 3 Nr. 9 des Gesetzes u.a. zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20.12.1988 (BGBl. I Seite 2312) wurde die .
- BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse
Mit Gesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2312) ist der Minderheitenschutz zwar verstärkt worden. - BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91
Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung
Dem schließt sich der erkennende Senat an, zumal der Gruppenschutz durch die Novelle zum Betriebsverfassungsgesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I, S. 2312) noch weiter verstärkt worden ist. - BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 71/91
Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden; Gruppenschutz
- LAG Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 15 TaBV 5/18
Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung - Teilfreistellung …
- OLG Düsseldorf, 13.08.1993 - 19 W 3/90
- BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16
Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen
- BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92
Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds
- BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 6/90
Rechtsanwalt als Einigungsstellenbeisitzer; Honorarhöhe
- LAG Hamm, 21.09.2001 - 10 TaBV 52/01
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, …
- LAG Düsseldorf, 18.12.1998 - 9 TaBV 78/98
Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur …
- BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87
Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 14 TaBV 1/91
Leitender Angestellter: Abteilungsleiter des Finanz- und Rechnungswesens eines …
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 20 Sa 47/11
Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde - …
- LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20
Rechtsschutzbedürfnis für das Anfechtungsverfahren der Betriebsratswahl; …
- BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 92/87
Einigungsstelle: Honorar des Beisitzers
- LAG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 17 TaBV 2/99
Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds
- LAG Düsseldorf, 27.11.2019 - 4 TaBV 19/19
Betriebsrat; Freistellungswahl; getrennte Wahlgänge; abweichende Regelungen
- LAG Köln, 01.02.2000 - 9 Sa 1096/99
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung; Tätigkeit als …
- LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 7 Sa 109/10
Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem …
- ArbG Bonn, 10.01.2003 - 2 BV 54/02
Zur Anfechtung einer Wahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder; Aufgaben und …
- LAG Nürnberg, 07.07.1998 - 2 (4) Sa 778/96
Arbeitgeberseitiges Versprechen auf Leistungen der betrieblichen …
- ArbG Bonn, 31.08.2023 - 1 BV 35/22
- LAG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 6 Sa 115/10
Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem …
- BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
Leitende Angestellte - Bereichsleiterin einer Spielbank
- LAG Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 5 TaBV 8/90
Untersagung des Fortgangs einer Betriebsratswahl auf Antrag des Arbeitgebers
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - 7 Sa 8/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Zurückweisung durch den …
- BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 24/01
Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank
- LAG Saarland, 30.10.1995 - 2 TaBV 2/95
Betriebsrat: Wirksamkeit der Wahl - Stützunterschriften
- BAG, 15.08.1990 - 7 ABR 76/88
Angemessene Vergütung eines Rechtsanwalts als Beisitzer einer Einigungsstelle
- BAG, 15.08.1990 - 7 ABR 96/88
Honorar eines Gewerkschaftssekretärs als Einigungsstellenbeisitzer - Unterlassen …
- OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92
Streit um das Herausfallen von Unternehmen aus der Montanmitbestimmung infolge …
- LAG Thüringen, 19.12.1995 - 7 TaBV 11/94
Beschlussverfahren: Auslegung einer Sprechervereinbarung
- LAG Bremen, 15.01.2008 - 1 TaBV 15/07
- LAG Hamburg, 12.09.1995 - 6 TaBV 3/95
Wahl eines freizustellenden Betriebsratsmitgliedes; Wahlverfahren zum Betriebsrat
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