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26.08.1988

Bundestag - Drucksache 11/2834

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 1059   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,19326
BGBl. I 1989 S. 1059 (https://dejure.org/1989,19326)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 15.06.1989, Seite 1059
  • Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten
  • vom 09.06.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …

    Rn. 27 Die Neufassung des § 239 b StGB durch das Gesetz vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1059) nahm frühere Vorschläge (Gesetzentwurf des Bundesrats vom 20. Juni 1975 BTDrucks. 7/4004; Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion vom 21. Mai 1975 - BTDrucks. 7/3661) auf, in die Strafbestimmung ebenso wie in § 239 a StGB auch Fälle einzubeziehen, in denen sich die Nötigungshandlung nicht gegen einen Dritten richten sollte, sondern in denen die Person, die der Täter in seine Gewalt gebracht hatte, selbst Opfer der Nötigung sein sollte.
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …

    Rn. 10 b) Aus der Entstehungsgeschichte der §§ 239a, 239b StGB in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1059) ergeben sich keine überzeugenden Argumente für die von der Revision vertretene Ansicht.
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot

    Entgegen der Auffassung des Angeklagten ist es nicht alleiniger Schutzzweck des § 27 Absatz 2 Nr. 2 VersammlG die Identifizierung zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern die Vorschrift dient in erster Linie der Eindämmung gewalttätiger Ausschreitungen (vgl. Bt-Drucks. 11/2834 S. 1 unter Zielsetzung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2017 - III - 3 Rvs 17/17, juris Rn 2; OLG Dresden…, Beschluss vom 23. September 2013 a.a.O.).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12

    Fakultative Strafmilderung aufgrund freiwilliger Offenbarung von Wissen …

    An der danach vorzunehmenden Gesamtabwägung, der im Hinblick auf den Schuldgrundsatz besondere Bedeutung zukommt (so BVerfG NJW 1993, 190 f. zu §§ 1 und 2 der vormaligen 'Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten', Art. 4 des Gesetz(es) zur 'Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten' vom 9. Juni 1989, BGBl. I S. 1059), fehlt es im vorliegenden Fall.
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Insbesondere sind die Erwägungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Anwendung von Artikel 4, §§ 1 bis 3 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vom 9. Juni 1989 (BGBl I S. 1059, 1061) und die nach diesen Vorschriften vorgenommene Strafmilderung nicht von Rechtsfehlern beeinflußt, durch die der Angeklagte benachteiligt wäre.
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …

    Soweit die frühere Fassung der Vorschrift es zweifelhaft erscheinen lassen konnte, ob der Entführte - wie hier - zugleich Opfer der (beabsichtigten) Erpressung sein kann (…vgl. BGHR StGB § 239 a Entführer 1 m.w.Nachw.), sind diese Unklarheiten durch die mit Gesetz vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1059) eingeführte Neufassung beseitigt (…Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 239 a Rdn. 6;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 239 a Rdn. 13); die Vorschrift erwähnt nunmehr ausdrücklich auch "die Sorge des Opfers um sein Wohl".
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das …

    Das Änderungsgesetz vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1059) wollte das nicht grundsätzlich ändern, sondern hatte nur den Zweck, auch die Fälle zu erfassen, in denen auf den Entführten weiterer Zwang ausgeübt werden sollte, um ihn selbst zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, wobei das "abgepresste Verhalten eine Wirkung außerhalb des unmittelbar tatbezogenen Gewaltverhältnisses - der Bemächtigung oder Entführung - haben sollte" (BGHSt 39, 36, 43; ablehnend Bohlander NStZ 1993, 439).
  • BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1853/91

    Verfassungsmäßigkeit der Kronzeugenregelung

    Die Verfassungsbeschwerde hat die Frage zum Gegenstand, inwieweit nach Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1059 [nachfolgend: Kronzeugenregelung] eine Strafmilderung in Betracht kommt.
  • LG Kassel, 30.10.2020 - 10 KLs 2580 Js 45000/15
    Diese Problematik resultierte durch die Neufassung des § 239b StGB durch das Gesetz vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1059), wodurch in die Strafbestimmung auch Fälle einbezogen wurden, in denen sich die Nötigungshandlung nicht gegen einen Dritten richtet, sondern gegen die Person selbst, die der Täter in seine Gewalt gebracht hat - mithin nunmehr auch die sog. "Zwei-Personen-Verhältnisse" umfasste.
  • BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91

    Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders …

    Dabei hat sie nicht beachtet, daß durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des StGB und anderer Gesetze vom 9. Juni 1989 (BGBl. I 1989 S. 1059) die Mindeststrafe des Normalstrafrahmens der Vorschrift auf fünf Jahre angehoben worden ist.
  • BGH, 06.12.1989 - 3 StR 385/89

    Berücksichtigung der Rückwirkung eines milderes Gesetzes

  • BGH, 22.08.1989 - 5 StR 365/89

    Strafmaß bei der Begehung eines minder schweren Falls des erpresserischen …

  • OVG Thüringen, 29.10.1993 - 2 EO 142/93

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 161/90

    Auswirkungen der Nichtbeachtung von Gesetzesänderungen durch das Gericht - …

  • BGH, 09.08.1990 - 4 StR 354/90

    Bemessung des Strafrahmens bei Veränderung des gesetzlich normierten Strafrahmens …

  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 185/89

    Nötigung eines von der Person des Opfers verschiedenen Dritten als Voraussetzung …

  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 646/89

    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs aufgrund einer fehlerhaften …

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