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07.04.1989

Bundestag - Drucksache 11/4316

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:AusschussfürPostundTelekommunikation

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 1026   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,17799
BGBl. I 1989 S. 1026 (https://dejure.org/1989,17799)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 14.06.1989, Seite 1026
  • Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost (Poststrukturgesetz - PostStruktG)
  • vom 08.06.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    So hatte etwa § 50 Abs. 2 des Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost - PostVerfG - vom 8. Juni 1989 (BGBl I S. 1026) besondere Leistungszulagen für Beamte der Deutschen Bundespost vorgesehen, die dazu dienen sollten, die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundespost wegen der veränderten Marktsituation zu stärken (…vgl. dazu auch die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost - Poststrukturgesetz, BTDrucks 11/2854, S. 53 f. - ;… dazu auch Wagner, DVBl 1989, S. 277 ff. ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auf Grund des Gesetzes zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens der Deutschen Bundespost vom 8. Juni 1989 (BGBl I S. 1026) wurde in der Postreform I das Sondervermögen der Deutschen Bundespost in die drei Bereiche Postdienst, Postbank und Telekom aufgegliedert.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Rn. 19 Die TELEKOM-Datenschutzverordnung findet ihre Ermächtigungsgrundlage in § 30 des Postverfassungsgesetzes (Art. 1 des Poststrukturgesetzes vom 8. Juni 1989, BGBl. I S. 1026).
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