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08.03.1994

Bundestag - Drucksache 12/6992

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürGesundheit(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 3538   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,25560
BGBl. I 1994 S. 3538 (https://dejure.org/1994,25560)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 85, ausgegeben am 06.12.1994, Seite 3538
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
  • vom 25.11.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Augsburg, 28.07.2015 - Au 1 K 15.187

    Tabakprodukt, Kauen, Vertriebsverbot, Lebensmittelsicherheit, Verkehrsverbot, …

    Die Aufnahme der Tabakerzeugnisse zum "anderweitigen oralen Gebrauch" in die Legaldefinition der Tabakerzeugnisse nach § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes erfolgte durch das zweite Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes vom 24. November 1994 (BGBl. I. S. 3538).

    In der amtlichen Begründung (Bundestagsdrucksache 12/6992) wurde ausgeführt, dass die Änderung dem Gemeinschaftsrecht Rechnung trage, da aus der Richtlinie 92/41/EWG des Rates vom 15. Mai 1992 folge, dass Tabakerzeugnisse auch anderen Bestimmungszwecken als zum Rauchen, Kauen oder Schnupfen dienen könnten.

  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2013 - 26 KLs 13/12

    Handel mit E-Zigaretten strafbar - Liquids unterfallen Tabakgesetz

    Erst durch das Zweite ÄndG vom 25.11.1994 (BGBl. I S. 3538) wurde das Tatbestandsmerkmal "anderweitiger oraler Gebrauch" ergänzt.
  • AG Kehl, 27.08.2020 - 2 Cs 207 Js 10531/17

    Entsprechungsklausel - Kosmetikrecht: Strafbarkeit des Inverkehrbringens von …

    Rn. 10 (a.) Bei § 29 LFGB handelt es sich um die - inhaltsgleiche (…vgl. BTDrs. 15/3657, S. 64) - Nachfolgevorschrift des bis zum 06.09.2005 geltenden § 26a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG), der seinerseits mit Art. 1 Nr. 11 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dieses Gesetzes vom 25.11.1994 (BGBl I S. 3538) zur Ermöglichung der Umsetzung der Bestimmungen des - auf der Richtlinie 93/35/EWG vom 14.06.1993 (…ABl. EG Nr. L 151, S. 32 ff.) beruhenden - Art. 7a der Richtlinie 76/763/EWG (…BTDrs. 12/6992, S. 12 und 15) eingefügt und - bis auf die Einfügung seiner Nr. 4 durch das Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes, des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und sonstiger Vorschriften vom 13.05.2004 (BGBl I S. 934) - seitdem nicht mehr geändert wurde.
  • VG Augsburg, 28.07.2015 - Au 1 K 14.1563

    Tabak, Zellulosebeutelchen, oraler Gebrauch, feinkörniger Beutelinhalt, …

    Die amtliche Begründung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes, durch das die Worte "anderweitiger oraler Gebrauch" in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 aufgenommen wurden (2. ÄndG v. 25.11.1994, BGBl. I S. 3538), verweist ausdrücklich auf die Erwägungsgründe dieser Richtlinie.
  • OVG Berlin, 24.09.2003 - 1 B 16.03

    Feststellung, dass eine verwendete Fertigpackung nicht gegen eine bestimmte …

    Ein über den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 2 EichG hinausgehender Schutz des Verbrauchers, der auch eine Täuschung erfassen würde, die erst durch einen Vergleich einer Fertigpackung mit der jeweiligen Vorgängerfertig-packung bewirkt wird, könnte dagegen nur durch Anwendung anderer gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz) - LMBG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 1993 (BGBl. I S. 1169), zuletzt geändert durch das zweite Änderungsgesetz vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3538) erreicht werden.
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2001 - 11 LB 689/01

    Fertigprodukt; Fleisch; jodiertes Nitritpökelsalz; Kennzeichnung; Klassenname; …

    Das Tatbestandsmerkmal "keine technologische Wirkung ausüben" ist wie "technologisch unwirksam" im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz - LMBG - v. 8.7.1993 (BGBl. I, 1169) i. d. F. des Zweiten Änderungsgesetzes v. 25.11.1994 (BGBl. I, 3538) zu verstehen.
  • OLG Koblenz, 17.05.2000 - 1 Ss 82/00

    Lebensmittelrecht, Inverkehrbringen, Betriebsleiter, Verantwortlichkeit, …

    Der Richtlinienbestimmung wird Rechnung getragen durch § 42 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 LMBG, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3538).
  • VG München, 30.08.1995 - M 9 K 93.2530

    Zusatzstoffe oder Rückstände von Stoffen in als natürlich oder naturrein …

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