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25.07.1991

Bundestag - Drucksache 12/989

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1302   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,20710
BGBl. I 1992 S. 1302 (https://dejure.org/1992,20710)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 22.07.1992, Seite 1302
  • Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)
  • vom 15.07.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (77)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

    Mit dem Gesetz vom 15. Juli 1992 (BGBl I S. 1302), das Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität enthielt, wurde zwar eine Ermächtigung zum Abhören von Gesprächen außerhalb von Wohnungen in die Strafprozessordnung aufgenommen.
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Zunächst waren dies banden- oder gewerbsmäßige Begehungsweisen von Geldfälschungs-, Eigentums-, Geldwäsche- und Betäubungsmitteldelikten sowie solche des Menschenhandels und des unerlaubten Glücksspiels (vgl. BGBl I 1992 S. 1302 ); im Fortgang der Gesetzesreform wurde der Anwendungsbereich auf die banden- und gewerbsmäßige Begehung weiterer Straftaten ausgeweitet (vgl. BTDrucks 18/9525, S. 6 f.).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Die Einwände verstärkten sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302), mit dem, ohne die Bande gesetzlich zu definieren, neue Bandendelikte geschaffen (§ 260 Abs. 1 Nr. 2, § 260 a Abs. 1 StGB) und die Strafdrohung bereits vorhandener Bandendelikte unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschärft wurden (§ 244 a Abs. 1 StGB, § 30 a Abs. 1 BtMG).
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