15.12.2004
Bundestag - Drucksache 15/4533
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2005 S. 1841 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 30.06.2005, Seite 1841
- Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung)
- vom 24.06.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 23.12.2004 BT Kernbereich des Privatlebens bei der Wohnraumüberwachung nicht antasten
- 16.03.2005 BT Gesetz zur akustischen Wohnraumüberwachung unter Experten umstritten
- 11.05.2005 BT Koalition stimmt Änderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung zu
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Seit dem 1. Juli 2005 und damit zum Zeitpunkt der Verurteilung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte § 100d Abs. 6 Nr. 3 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1841) folgenden Wortlaut:.Die Gesetzesmaterialien zu § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO und zu den Vorgängerregelungen enthalten ebenfalls keine entsprechenden Anhaltspunkte (…vgl. BTDrucks 16/5846, S. 49, 64;… BTDrucks 13/8651, S. 15 zu § 100f Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zu Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998, BGBl I S. 845; BTDrucks 15/4533, S. 18 zu § 100d Abs. 6 Nr. 3 StPO i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) vom 24. Juni 2005, BGBl I S. 1841).
- BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer
Denn nach § 100c Abs. 5 Satz 3 StPO (in der jetzt geltenden Fassung auf Grund des Gesetzes vom 24. Juni 2005, BGBl I S. 1841) durfte das Landgericht das Selbstgespräch nicht - wie geschehen - zu Beweiszwecken verwerten. - BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der …
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen § 100 c StPO in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1841 ff.).Die mit der hier vorliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen des § 100 c StPO (BGBl I 2005 S. 1841 ff.) dienen der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
- OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06
Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus …
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3.3.2004 vom 24.6.2005 (BGBl. I 1841) hat der Gesetzgeber dem Rechnung getragen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".