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15.12.2004

Bundestag - Drucksache 15/4533

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1841   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,46252
BGBl. I 2005 S. 1841 (https://dejure.org/2005,46252)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 30.06.2005, Seite 1841
  • Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung)
  • vom 24.06.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 23.12.2004   BT   Kernbereich des Privatlebens bei der Wohnraumüberwachung nicht antasten
  • 16.03.2005   BT   Gesetz zur akustischen Wohnraumüberwachung unter Experten umstritten
  • 11.05.2005   BT   Koalition stimmt Änderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung zu
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Seit dem 1. Juli 2005 und damit zum Zeitpunkt der Verurteilung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte § 100d Abs. 6 Nr. 3 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1841) folgenden Wortlaut:.

    Die Gesetzesmaterialien zu § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO und zu den Vorgängerregelungen enthalten ebenfalls keine entsprechenden Anhaltspunkte (…vgl. BTDrucks 16/5846, S. 49, 64;… BTDrucks 13/8651, S. 15 zu § 100f Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zu Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998, BGBl I S. 845; BTDrucks 15/4533, S. 18 zu § 100d Abs. 6 Nr. 3 StPO i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) vom 24. Juni 2005, BGBl I S. 1841).

  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Denn nach § 100c Abs. 5 Satz 3 StPO (in der jetzt geltenden Fassung auf Grund des Gesetzes vom 24. Juni 2005, BGBl I S. 1841) durfte das Landgericht das Selbstgespräch nicht - wie geschehen - zu Beweiszwecken verwerten.
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06

    Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der …

    Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen § 100 c StPO in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1841 ff.).

    Die mit der hier vorliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen des § 100 c StPO (BGBl I 2005 S. 1841 ff.) dienen der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

  • OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06

    Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus …

    Durch das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3.3.2004 vom 24.6.2005 (BGBl. I 1841) hat der Gesetzgeber dem Rechnung getragen.
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