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04.09.2007

Bundestag - Drucksache 16/6293

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 2894   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,47560
BGBl. I 2007 S. 2894 (https://dejure.org/2007,47560)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 20.12.2007, Seite 2894
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
  • vom 13.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 07.09.2007   BT   Verbesserungen für im Jugendstrafvollzug inhaftierte Jugendliche geplant
  • 09.10.2007   BT   Länderkammer hat keine Einwände
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23

    Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine Voraussetzung der Verhängung von …

    b) Auch aus der Neufassung von § 2 Abs. 1 JGG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007, BGBl. I, S. 2894, ergibt sich nichts Anderes.
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der …

    b) Auch aus der Neufassung von § 2 Abs. 1 JGG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007, BGBl. I S. 2894, ergibt sich nichts Anderes.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 7 AS 11/20

    Abrechnung; Prozesskostenhilfe; Synergieeffekt; Verfahrensgebühr; Verjährung; …

    Rn. 15 Der Rechtsstreit richtet sich nach der vor dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2.KostRMoG, BGBl. I 2586) am 1. August 2013 geltenden Rechtslage, weil der Auftrag zur Prozessvertretung an die Beschwerdeführerin vor dem 1. August 2013 erteilt worden war (§ 60 RVG iVm. Art. 50 2.KostRMoG), im vorliegenden Fall konkret nach dem RVG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (2. JGGuaÄndG) vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I, S. 2894, im Folgenden: RVG a.F.).
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