04.09.2007
Bundestag - Drucksache 16/6293
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2007 S. 2894 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 20.12.2007, Seite 2894
- Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
- vom 13.12.2007
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen)
- bundestag.de
Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 07.09.2007 BT Verbesserungen für im Jugendstrafvollzug inhaftierte Jugendliche geplant
- 09.10.2007 BT Länderkammer hat keine Einwände
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine Voraussetzung der Verhängung von …
b) Auch aus der Neufassung von § 2 Abs. 1 JGG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007, BGBl. I, S. 2894, ergibt sich nichts Anderes. - BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der …
b) Auch aus der Neufassung von § 2 Abs. 1 JGG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007, BGBl. I S. 2894, ergibt sich nichts Anderes. - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 7 AS 11/20
Abrechnung; Prozesskostenhilfe; Synergieeffekt; Verfahrensgebühr; Verjährung; …
Rn. 15 Der Rechtsstreit richtet sich nach der vor dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2.KostRMoG, BGBl. I 2586) am 1. August 2013 geltenden Rechtslage, weil der Auftrag zur Prozessvertretung an die Beschwerdeführerin vor dem 1. August 2013 erteilt worden war (§ 60 RVG iVm. Art. 50 2.KostRMoG), im vorliegenden Fall konkret nach dem RVG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (2. JGGuaÄndG) vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I, S. 2894, im Folgenden: RVG a.F.).
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