Gesetzgebung
| BGBl. I 2021 S. 3513 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 17.08.2021, Seite 3513
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution
- vom 10.08.2021
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz ersetzt das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1122) in Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2020 (Az. 1 BvR 1550/19).
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher …
Die in diesem Zusammenhang von den Beschwerdeführern erhobene Rüge, das eine Höchststrafdrohung von fünf Jahren vorsehende Regelbeispiel der Nachstellung im besonders schweren Fall nach § 238 Abs. 2 StGB idF vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3513) habe prognostisch zu Lasten des Beschuldigten berücksichtigt werden müssen, dringt nicht durch.
dejure.org
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