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Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 3317   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,8508
BGBl. I 1976 S. 3317 (https://dejure.org/1976,8508)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 142, ausgegeben am 15.12.1976, Seite 3317
  • Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)
  • vom 09.12.1976

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Vielmehr richten sich bei der Versorgung von Wohnobjekten mit Fernwärme die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien des Wärmelieferungsvertrages nach den gemäß § 27 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz, AGBG) vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) als Rechtsverordnung erlassenen Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742; vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 1987 - VIII ZR 37/86, BGHZ 100, 1, 4, 6 f.).
  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Grenzen und Inhaltskontrolle von Honorarvereinbarungen mit einem Zahnarzt

    § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 (BGBl I S. 3317 - AGBG) definiert Allgemeine Geschäftsbedingungen als "alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt".
  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

    Diese Vorschrift war durch das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) in das Energiewirtschaftsgesetz eingefügt worden (…vgl. BRDrs. 360/75, S. 45).
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